Das Unternehmen hate auf seinen Stromrechnung an Unternehmen und Privatpersonen einen kurzen Hinweis zum neuen Online-Shop des Tochterunternehmens Groupe E plus angebracht.

Groupe E: Hat mit Werbung gegen Gesetz verstossen

(SDA) Das Bundesamt für Energie (BFE) hat vier Verantwortliche des Westschweizer Energieunternehmens Groupe E gebüsst. Das Unternehmen hat Adressdaten von Kunden benutzt, um Werbung für seinen Online-Shop zu machen. Der Gebäudetechnikverband Suissetec begrüsst den Entscheid. 2019 wurde bereits das EKS gebüsst.


Das Verfahren beim BFE gehe auf eine Anzeige zurück, welche Suissetec im Februar 2019 eingereicht habe, teilte der Verband am Freitag mit. Das Urteil gegen die Mitarbeitenden von Groupe E sei bereits am 18. November 2020 gefällt worden und mittlerweile rechtskräftig.

Hinweis zum neuen Online-Shop
Eine Sprecherin von Groupe E bestätigte den Sachverhalt auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Das Unternehmen habe auf seinen Stromrechnung an Unternehmen und Privatpersonen einen kurzen Hinweis zum neuen Online-Shop des Tochterunternehmens Groupe E plus angebracht. Dort werden Elektrogeräte verkauft.

Es sei nicht die Absicht gewesen, einen Wettbewerbsvorteil aus den Kundendaten zu erzielen, erklärte die Mediensprecherin. Den beteiligten Mitarbeitenden sei zu keinem Zeitpunkt bewusst gewesen, dass ihr Vorgehen gegen die geltende Rechtsordnung verstossen könnte.

Auch auf dem freien Markt tätig
Die Stromversorger in der Schweiz haben im Bereich der Privatkunden nach wie vor eine Monopolstellung. Darüber hinaus sind sie meist auch auf dem freien Markt in anderen Geschäftsfeldern tätig, unter anderem im Bereich der Gebäudetechnik.

Das Gesetz verbietet es den Unternehmen, Adressdaten aus dem Monopolbereich für andere Zwecke zu verwenden. Der Verband Suissetec kritisierte bereits mehrfach, dass seine Mitgliedsfirmen im Wettbewerb mit den staatsnahen Stromversorgern nicht über gleich lange Spiesse verfügten.

„Meilenstein“
Der Verband bezeichnet den Entscheid des BFE deshalb in seiner Mitteilung als "Meilenstein bei der Bekämpfung von Wettbewerbsverzerrungen durch staatsnahe Betriebe". Im Jahr 2019 hat das BFE in einem ähnlich gelagerten Fall bereits Verantwortliche des Elektrizitätswerks des Kantons Schaffhausen (EKS) verurteilt und gebüsst. Das Unternehmen Groupe E entstand 2005 aus der Fusion der Freiburgischen Elektrizitätswerke (FEW) mit der Electricité Neuchâteloise SA (ENSA).

©Text: Keystone-SDA

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1 Kommentare

Max Blatter

Jajaja, Gesetz und nochmals Gesetz ...
Auch ich fühle mich ja oft als hilfloses Werbeopfer ... z.B. der Telefonwerbung aus Call Centers, die man nicht zurückverfolgen kann, und denen deshalb auch die Juristerei machtlos gegenüber steht!

Aber hier finde ich, dass der Datenschutz (einmal mehr) weit übers Ziel hinaus schießt. Es muss doch erlaubt sein, die Adressdaten der eigenen Kundinnen und Kunden zu Werbeaktionen für ein eigenes Produkt zu verwenden!

Also ... an meinen Stromlieferanten AEW Energie AG: Wenn ihr je Werbung für ein eigenes Produkt an mich senden solltet (per E-Mail oder sogar, einmalig, per Post): DAS würde mich nicht stören und ich würde euch deswegen schon gar nicht "vertäfeln"!!

Bei mir schadet das Ganze eher noch dem Image von Suissetec ...

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