Da sich die Revision des Energie- und des Stromversorgungsgesetzes bis weit ins 2022 hinziehen wird, müssen Übergangslösungen gefunden werden, die bis zum Inkrafttreten der neuen Energiegesetzgebung den Zubau der Erneuerbaren sichert. ©Bild: T. Rütti

UREK-N: Lücke bei der Förderung der erneuerbaren Energien schliessen

(UREK-N) Nach einer vertieften Auseinandersetzung mit den Energieperspektiven 2050+ und einer Diskussion zur geplanten Revision des Energie- und Stromversorgungsgesetzes des Bundesrates hat die UREK des Nationalrates mit der Beratung einer Übergangslösung begonnen. So sollen die erneuerbaren Energien gefördert werden, die bisher über das Einspeisevergütungssystem Unterstützung erhalten haben. (Texte en français >>)


Der Bundesrat hat am 28. August 2019 beschlossen, dass die Schweiz bis 2050 ihre Treibhausgasemissionen auf Netto-Null absenken soll. In den Energieperspektiven 2050+ wurden verschiedene Szenarien zum Erreichen dieses Ziels ausgearbeitet. Die Kommission hat diese im Dialog mit Expertinnen und Vertretern des Bundesamts für Energie eingehend diskutiert. Einen ersten Schritt in die Energiezukunft der Schweiz soll die anstehende Revision des Energiegesetzes und des Stromversorgungsgesetzes darstellen. Die Pläne des Bundesrates diesbezüglich hat die Kommission mit Bundesrätin Simonetta Sommaruga besprochen und dabei festgestellt, dass dieses grosse Vorhaben im Parlament für viel Diskussionsbedarf sorgen wird. Es ist daher wahrscheinlich, dass sich die Beratungen zur bundesrätlichen Vorlage bis weit ins Jahr 2022 hinziehen werden. Vor diesem Hintergrund stellt die Kommission Bedarf nach einer Übergangslösung fest, welche bis zum Inkrafttreten der neuen Energiegesetzgebung den Zubau der erneuerbaren Energien sichert.

Parlamentarischen Initiative «Erneuerbare Energien einheitlich fördern»
Diese Diskussionen dienen der Kommission als Grundlage für die Ausarbeitung einer Vorlage zur parlamentarischen Initiative «Erneuerbare Energien einheitlich fördern. Einmalvergütung auch für Biogas, Kleinwasserkraft, Wind und Geothermie» (19.443). Sie soll verhindern, dass nach Auslaufen des Einspeisevergütungssystems Lücken bei der Förderung erneuerbarer Energien entstehen. Die Kommission setzt viel daran, zeitnah eine Vorlage zur Initiative auszuarbeiten, damit das Investitionsaufkommen in erneuerbare Energien erhalten werden kann. In diesem Zusammenhang hat die Kommission beschlossen, auch die besondere Situation von Biomasseanlagen (insbesondere von landwirtschaftlichem Biogas) zu prüfen, da diese Anlagen sehr hohe laufende Kosten aufweisen.

Klimawandel im Wald: Rasche Unterstützung für bessere Rahmenbedingungen
Die Kommission hat mit 22 zu 3 Stimmen der Motion 20.3745 «Sicherstellung der nachhaltigen Pflege und Nutzung des Waldes» zugestimmt. Die Motion verlangt vom Bundesrat rasch Massnahmen und entsprechende finanzielle Unterstützung, um die Rahmenbedingungen für die Schweizer Waldbewirtschaftung im Zusammenhang mit den Auswirkungen des Klimawandels zu verbessern. In einem ersten Schritt sollen vom Bund für die NFA-Programmvereinbarungen und ergänzende Massnahmen zusätzlich 25 Millionen Franken pro Jahr ausgerichtet werden, und zwar in den Bereichen «Stabilitäts-Waldpflege», Sicherheitsholzschläge und klimaangepasste Waldverjüngung. Die Kommission hat die Forderung der Motion ausserdem dahingehend erweitert, dass im Bedarfsfall Nachtragskredite für das laufende Jahr bereitgestellt werden sollen.

Energieinfrastrukturen und ausländische Investitionen
Die Kommission hat die Beratung zur parlamentarischen Initiative Badran (16.498) in Angriff genommen. Damit sollen die strategischen Energieinfrastrukturen der Lex Koller unterstellt und so vor unerwünschten Zugriffen aus dem Ausland geschützt werden. Im Rahmen ihrer Arbeiten an dieser Vorlage hat die Kommission ihre eigene Motion mit dem Titel «Schutz kritischer Infrastrukturen» (20.3461) zurückgezogen, weil sich der Bundesrat diesem Anliegen bereits innerhalb der Umsetzung der Motion Rieder (18.3021) annimmt.

Die Kommission hat am 25./26. Januar 2021 unter dem Vorsitz von Nationalrat Bastien Girod (G/ZH) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrätin Simonetta Sommaruga getagt. Der erste Sitzungstag fand in Bern statt, der zweite wurde in Form einer Videokonferenz durchgeführt.

Text: Parlamentsdienste, UREK-N Kommissionen für Umwelt Raumplanung und Energie

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