Die Kommission hat erneut den Bedarf festgestellt, kritische Infrastrukturen vor ausländischen Übernahmen zu schützen. ©Bild: T. Rütti

UREK-N: Stärkt Kreislaufwirtschaft und will ökologische Aufwertung bei Erneuerungen von Wasserkraftkonzessionen ermöglichen

(UREK-N) Die Umweltkommission des Nationalrates will die Umweltbelastung durch die Wirtschaft massgeblich reduzieren. Sie reicht dazu eine Initiative ein für verschiedene Massnahmen zur Stärkung der Kreislaufwirtschaft. Sie hat sich auch dafür entschieden, eine Initiative zum Thema Wasserkraftkonzessionen einzureichen, die verlangt, dass bei Konzessionserneuerungen Massnahmen für die ökologische Aufwertung der beeinflussten Lebensräume verfügt werden können. Zudem behandelte die UREK-N die Energieforschung Energieforschung 2021 bis 2028. (Texte en français >>)


Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates hat mit 18 zu 6 Stimmen beschlossen, eine Kommissionsinitiative (20.433) einzureichen mit dem Ziel, den Konsum ökologischer zu gestalten, Stoffkreisläufe zu schliessen und dadurch die Umweltbelastung massgeblich zu reduzieren. Sie bündelt damit verschiedene Anliegen aus mehreren parlamentarischen Initiativen zum Thema, die zugunsten der neuen Kommissionsinitiative zurückgezogen worden sind (19.445, 19.446, 19.447, 19.448, 19.449, 19.451 und 19.509). Änderungen im Umweltschutzgesetz sollen die Rahmenbedingungen schaffen, um eine dauerhafte Verbesserung der Ressourceneffizienz zu erreichen. Bund und Kantone sollen stärker mit der Wirtschaft, der Wissenschaft und der Gesellschaft zusammenarbeiten. Um den Einsatz von kreislauffähigen Materialien zu fördern, dienen insbesondere Anreize bei der Optimierung von Verpackungen und bei der stofflichen Verwertung von Abfällen. Der Bundesrat soll darüber hinaus dem Parlament regelmässig Bericht erstatten und dabei auf weiteren Handlungsbedarf aufmerksam machen.
Die Kommission ist überzeugt, mit diesem Schritt zur Förderung der Kreislaufwirtschaft einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der ressourcenschonenden Wirtschaft zu leisten. Ein Teil der Kommission stellt sich gegen das Anliegen. Sie befürchtet grosse Kostenfolgen, die der Bevölkerung nicht zugemutet werden könnten.

Ökologische Aufwertung bei Erneuerungen von Wasserkraftkonzessionen
Mit 13 zu 12 Stimmen hat sich die Kommission dafür entschieden, eine Initiative zum Thema Wasserkraftkonzessionen einzureichen. Die Kommissionsinitiative 20.434 verlangt, dass bei Konzessionserneuerungen Massnahmen für die ökologische Aufwertung der beeinflussten Lebensräume verfügt werden können. Mit dieser Ergänzung sollen die Kantone die Möglichkeit erhalten, negativen Auswirkungen der Wasserkraftnutzung auf die Umwelt massvoll entgegenzuwirken. Aus Sicht der Kommission ist es wichtig, bei Erneuerungen von Konzessionen sowohl die Interessen der Wasserwirtschaft als auch den Umweltschutz zu berücksichtigen. Die entsprechende Gesetzesänderung respektiere das Hauptanliegen der in der Wintersession 2019 verabschiedeten Revision des Wasserrechtsgesetzes (16.452): Bei der Erneuerung der Wasserkraftkonzession solle in Sachen Umweltverträglichkeit der Ist-Zustand betrachtet werden. Ein Teil der Kommission entgegnete, dass eine ähnlich lautende Bestimmung zur ökologischen Aufwertung letztes Jahr vom Parlament abgelehnt worden sei. Zudem gehe es aus staatspolitischer Sicht nicht an, ein Gesetz bereits wieder zu ändern, noch bevor eine in der Kommission gründlich beratene Revision in Kraft getreten sei.

Energieforschung 2021 bis 2028
Mit 17 zu 0 Stimmen bei 7 Enthaltungen unterstützt die Kommission das neue Energieforschungsprogramm SWEET (Swiss Energy Research for the Energy Transition), mit dem der Bundesrat die Energiestrategie 2050 voranbringen will (20.029). Sie beantragt eine Änderung am Entwurf des Bundesrates: Die vorgesehenen Mittel von 136,4 Millionen Franken sollen für die nächsten acht Jahre bis Ende 2028 zur Verfügung stehen und nicht wie vom Bundesrat geplant bis Ende 2032. Damit möchte die Kommission den Ausbau der Forschungskapazitäten beschleunigen und zudem sicherstellen, dass das Parlament nach achtjähriger Laufzeit neu über die Finanzierung der Energieforschung entscheiden kann. Diesen Entscheid hat die Kommission mit 14 zu 10 Stimmen gefällt. Die Minderheit beantragt, dem Bundesrat zu folgen.

Weitere Themen
Im Rahmen der Beratung der parlamentarischen Initiative 16.498 «Unterstellung der strategischen Infrastrukturen der Energiewirtschaft unter die Lex Koller» hat die Kommission erneut den Bedarf festgestellt, kritische Infrastrukturen vor ausländischen Übernahmen zu schützen. Sie hat mit 17 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen beschlossen, den Weg einer Motion zu wählen (20.3461). Damit soll der Bundesrat beauftragt werden, gesetzliche Grundlagen für eine Investitionskontrolle bei kritischen Infrastrukturen auszuarbeiten. Die Investitionskontrolle soll greifen, wenn ausländische Direktinvestitionen in Schweizer Unternehmen zu einer faktischen Kontrolle der Unternehmung führen würden. Die Arbeiten an der parlamentarischen Initiative hat die Kommission sistiert.

Zudem befürwortete die Kommission einstimmig die Motion 19.4177 «Eine Gesamtstrategie für die Anpassung des Waldes an den Klimawandel». Dadurch sollen bei ausserordentlichen Ereignissen im Wald zusätzliche Mittel für die Schadensbewältigung bereitgestellt werden können.

Schliesslich hat die Kommission mit 13 zu 11 Stimmen beschlossen, den Bundesrat in einem Brief aufzufordern zu prüfen, ob Massnahmen für die Biodiversität in ein allfälliges Massnahmenbündel zur Bewältigung der Wirtschaftskrise eingeschlossen werden können.

Die Kommission hat am 18./19. Mai 2020 unter dem Vorsitz von Nationalrat Bastien Girod (G/ZH) und teilweise in Anwesenheit von Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga in Bern getagt.

Text: Kommissionen für Umwelt Raumplanung und Energie des Nationalrats (UREK-N)

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