Aktiven und Passiven gehen ohne Auswirkungen auf die Gläubiger durch Universalsukzession auf die Alpha 2020 AG über, welche nach dem Vollzug der Fusion in Alpiq Holding AG umfirmiert wird.

Alpiq: Generalversammlung wird über Abfindungsfusion entscheiden

(PM) Der Verwaltungsrat der Alpiq Holding AG hat am 13. Mai 2020 auf Antrag beschlossen, den Aktionären an der 12. ordentlichen Generalversammlung der Alpiq Holding AG am 24. Juni 2020 eine Abfindungsfusion (Squeeze-out-Merger) zur Beschlussfassung zu unterbreiten. Sämtliche Minderheitsaktionäre der Alpiq Holding AG erhalten eine Abfindung von CHF 70 für jede von ihnen bei der Fusion gehaltene Aktie der Alpiq Holding AG.


Wie bereits öffentlich bekannt ist, beabsichtigen die an der Alpiq Holding AG beteiligten Ankeraktionäre Schweizer Kraftwerksbeteiligungs-AG (SKBAG), Konsortium Schweizer Minderheitsaktionäre (KSM; bestehend aus Aziende Industriali di Lugano (AIL) SA, EBL (Genossenschaft Elektra Baselland), EBM (Genossenschaft Elektra Birseck), Eniwa Holding AG, Kanton Solothurn und WWZ AG) und EOS Holding SA (EOS), die Alpiq Holding AG zu 100 Prozent zu kontrollieren. Ebenfalls bereits bekannt ist, dass die Ankeraktionäre dazu eine Abfindungsfusion anstreben.

Aktionärinnen und Aktionäre werden über Squeeze-out-Merger befinden
Der Verwaltungsrat der Alpiq Holding AG hat nach entsprechend gestelltem Antrag beschlossen, an der 12. ordentlichen Generalversammlung der Alpiq Holding AG am 24. Juni 2020 eine Abfindungsfusion (Squeeze-out-Merger) zur Entscheidung zu traktandieren. Erforderlich für die Annahme des Antrags zu einer Abfindungsfusion ist die Zustimmung von mindestens 90 Prozent aller im Handelsregister eingetragenen Aktien der Alpiq Holding AG.

Absorption hat keinen Einfluss auf Kunden, Partner, Lieferanten und Gläubiger
Nach allfälliger Zustimmung zu der von SKBAG bezahlten Abfindungsfusion wird am Tag der Generalversammlung die Alpiq Holding AG als übertragende Gesellschaft durch Absorption mit einem zu 100 Prozent von SKBAG, KSM und EOS kontrollierten Holding-Unternehmen, Alpha 2020 AG, fusioniert. Aktiven und Passiven gehen ohne Auswirkungen auf die Gläubiger durch Universalsukzession auf die Alpha 2020 AG über, welche nach dem Vollzug der Fusion in Alpiq Holding AG umfirmiert wird. Die Absorption hat auch keine Auswirkungen auf die Beziehungen mit Kunden, Lieferanten, Partnern und Mitarbeitenden von Alpiq.

Abfindung in Höhe von CHF 70 je Alpiq Holding AG Aktie
Sämtliche Minderheitsaktionäre der Alpiq Holding AG erhalten eine Abfindung im Sinne von Art. 8 Abs. 2 Fusionsgesetz im Betrag von CHF 70 für jede von ihnen bei der Fusion gehaltene Aktie der Alpiq Holding AG. Die Interessen der Minderheitsaktionäre sind geschützt, weil diese eine Abfindung erhalten, die dem Wert der Namenaktie der Alpiq Holding AG entspricht. Die Abfindung entspricht auch dem Preis, welchen SKBAG im öffentlichen Kaufangebot für den Erwerb der Alpiq Aktien offeriert hat.

Fairness Opinion und Bewertungsbericht bestätigen Abfindungssumme
Im Rahmen des freiwilligen öffentlichen Kaufangebots der SKBAG hatte der Verwaltungsrat der Alpiq Holding AG in der Folge PwC als unabhängige Expertin mit der Erstellung und Unterbreitung einer Fairness Opinion zur Angemessenheit des Angebotspreises aus finanzieller Sicht beauftragt. PwC hatte nach umfassender Analyse eine Wertbandbreite von CHF 65 bis CHF 73 pro Alpiq Aktie ermittelt. PwC kam in ihrer Fairness Opinion zum Schluss, dass der Angebotspreis aus finanzieller Sicht fair und angemessen ist.

Im Rahmen des beabsichtigten Squeeze-out-Mergers wurde die Alantra AG damit beauftragt, einen unabhängigen Bewertungsbericht für die Verwaltungsräte der Alpiq Holding AG und der Alpha 2020 AG zu erstellen. Der Bewertungsbericht der Alantra ermittelte eine Wertbandbreite von CHF 63.30 bis CHF 72.50 pro Alpiq Aktie und bestätigt damit, dass die vereinbarte Abfindung in der Höhe von CHF 70 pro Aktie angemessen ist.

Die Aktionäre, welche im Rahmen der Fusion eine Abfindung erhalten, werden somit gleich behandelt wie jene Publikumsaktionäre, welche ihre Alpiq Aktien im Rahmen des öffentlichen Kaufangebots angedient hatten.

Text: Alpiq

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1 Kommentare

T. Rager

Die Alpiq-Führung hat offensichtlich grundlegende Aspekte einer Marktwirtschaft nicht verstanden. Der Kaufpreis von Aktien wie von anderen Dingen richtet sich in einer freien Wirtschaft nicht nach der Einschätzung von PwC oder Alantra, sondern nach Angebot und Nachfrage. Die Reaktion auf das öffentliche Kaufangebot hat überdeutlich gemacht, dass die weitaus meisten Kleinaktionäre den angebotenen Preis von SFr. 70.- für unangemessen halten und davon ausgehen, dass der Wert von Alpiq in absebarer Zeit deutlich steigen wird. Zweifellos gehen auch die Mehrheitsaktionäre davon aus, denn sonst wären sie nicht so erpicht darauf, alle Aktien an sich zu reissen. Die Art und Weise, wie sie dies versuchen, zeugt von völliger Respektlosigkeit gegenüber Eigentumsrechten. Es ist zu hoffen, dass sämtliche Kleinaktionäre die Squeeze-out-Fusion ablehnen.

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