Maximales Potenzial für Dieselbusersatz durch Batteriebusse im regionalen Personenverkehr und im Ortsverkehr. Quelle: BFE-Darstellung basierend auf INFRAS 2020. Bild: BFE

Grobgeschätzte Mehrkosten bei der Umstellung von Dieselbussen auf Batteriebusse – Basis-rechnung mit 12 Jahren Lebensdauer pro Fahrzeuge (alle Antriebsoptionen) und 6 Jahre Le-bensdauer für die Batterien. Quelle: BFE-Darstellung basierend auf INFRAS 2020.

Bundesrat: Präsentiert drei Umstellungsszenarien für Umstellung der ÖV-Dieselbusse auf Elektroantrieb

Der Bundesrat hat am 12. März 2021 den Bericht «Nichtfossilen Verkehrsträgern im öffentlichen Verkehr auf Strassen zum Durchbruch verhelfen» verabschiedet. Der Bericht zeigt, dass Treibhausgas-, Luftschadstoff- und Lärmemissionen bei den ÖV-Bussen wesentlich gesenkt werden können, wenn die heutigen Dieselbusse durch Busse mit fossilfreien Antriebstechnologien wie zum Beispiel Elektrobatterien ersetzt werden. (Texte en français >>)


Der Bericht wurde in Erfüllung des Postulats der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates vom 15. Januar 2019 (19.3000 «Nichtfossilen Verkehrsträgern im öffentlichen Verkehr auf Strassen zum Durchbruch verhelfen») erstellt. Das Postulat verlangte die Prüfung von finanziellen Massnahmen, mit denen die Umstellung von Dieselbussen auf umweltfreundliche, klimaneutrale, nichtfossile Busse beschleunigt werden kann.

Der nun vorliegende Bericht untersucht drei Szenarien mit unterschiedlichem Umstellungstempo von Dieselbussen auf fossilfreie Antriebstechnologien. Im Fokus stehen dabei insbesondere Elektrobusse. Er analysiert, wie stark CO2-Emissionen, Luftschadstoffemissionen und Lärm in diesen drei Szenarien reduziert werden können. Weiter schätzt er die dafür anfallenden Mehrkosten und zeigt, mit welchen Instrumenten diese gedeckt werden könnten.

Ambitionierter Umstellungspfad
Batteriebusse sind heute noch vergleichsweise teuer, aber die Kosten werden künftig sinken. Eine vollständige und sehr rasche Umstellung der Dieselbusflotte auf Batteriebusse ist derzeit angesichts der begrenzten Mittel im Ortsverkehr und im regionalen Personenverkehr wirtschaftlich nicht umsetzbar. Mehrkosten gegenüber Dieselbussen entstehen durch die teureren Anschaffungskosten und die erforderliche Ladeinfrastruktur. Dieselbusse profitieren zudem heute noch von der Rückerstattung der Mineralölsteuer. Das Parlament hat mit dem CO2-Gesetz beschlossen, diese Rückerstattung schrittweise abzuschaffen.

Der Bundesrat verzichtet derzeit auf eine Empfehlung, welches der drei Umstellungsszenarien weiterverfolgt werden soll.

Finanzierung
Für die Finanzierung der Umstellung empfiehlt der Bericht die folgenden Möglichkeiten:

  • Bestehende nationale Förderprogramme: Die Kompensationsprogramme, die aus der CO2-Kompensationspflicht der Treibstoffimporteure (CO2-Gesetz) finanziert werden (Stiftung KliK), sowie das Programm Agglomerationsverkehr (PAV) ermöglichen finanzielle Beiträge.

  • Mineralölsteuer: Falls das totalrevidierte CO2-Gesetz in der bevorstehenden Referendumsabstimmung angenommen wird, fällt die Rückerstattung der Mineralölsteuer ab 2026 für den Ortsverkehr weg, ab 2030 für den regionalen Personenverkehr. Die dadurch entstehenden Mehreinnahmen beim Bund werden befristet für die Umstellung von Dieselbussen auf fossilfreie Alternativen eingesetzt.

  • Regionaler Personenverkehr: Der Bund kann seinen Anteil an den Mehrkosten im regionalen Personenverkehr durch die ordentlichen Verpflichtungskredite decken. Ab 2026 ist dazu eine Erhöhung der Kredite erforderlich. Die Kantone müssen für ihren Anteil an den Mehrkosten selbst aufkommen.

  • Ortsverkehr: Die Finanzierung des Ortsverkehrs liegt nicht in Bundeskompetenz. Es bestehen zwar Förderinstrumente auf kantonaler und kommunaler Ebene. Dennoch haben Kantone und Gemeinden keine Verpflichtung, ihre Busflotten im Ortsverkehr im Tempo des angestrebten Szenarios umzustellen. Dazu müsste eine neue gesetzliche Grundlage geschaffen werden, die eine Mitfinanzierung des Bundes für den Ortsverkehr ermöglicht.

  • Klimafonds: Falls das totalrevidierte CO2-Gesetz in der bevorstehenden Referendumsabstimmung angenommen wird, wird ein Klimafonds eingerichtet. Daraus werden Massnahmen zur Verminderung von Treibhausgasemissionen finanziert. Aus diesem Fonds könnten allenfalls auch Beiträge zur Umstellung von Dieselbussen auf fossilfreie Alternativen geleistet werden, auch wenn dieser Fördertatbestand nicht explizit im CO2-Gesetz erwähnt ist.

Die konkrete Umsetzung der vorgeschlagenen Massnahmen soll in einem politischen Dialog zwischen den drei Staatsebenen weiter vertieft werden. Es ist eine breite Anhörung der involvierten Akteure vorgesehen.

Text: Der Bundesrat

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1 Kommentare

Max Blatter

Eigentlich müsste man bei jeder Verwendung des Begriffs "Elektroantrieb" mit angeben, in welcher Form die elektrische Energie auf dem Fahrzeug mitgeführt wird. Oder ob es sich um ein Oberleitungs-Fahrzeug handelt.

Nein, nicht "eigentlich" müsste man das tun, sondern zwingend! In diesem Artikel müsste es konkret also z.B. heißen:
"Batterie-Elektroantrieb" statt nur "Elektroantrieb".

Dass die Zukunft dem Elektroantrieb gehört, ist m.E. eh jedem Menschen klar, der schon mal fundiert darüber nachgedacht hat. Aber ob das eben "Batterie-Elektroantriebe" oder "Brennstoffzellen-Elektroantriebe" sein werden, und ob im zweiten Fall die Brennstoffzellen mit Wasserstoff oder mit Methan betrieben werden, und mittels welcher (selbstverständlich erneuerbaren!) Energieressource das Brenngas erzeugt wurde, oder ob jede dieser Möglichkeiten ihre Nische finden wird, was ich mehr und mehr glaube ...

(tief Luft holen) ... ... An diese offenen Fragen sollten wir uns jeweils erinnern, wenn wir künftig z.B. von "Batterie-Elektrobussen" lesen!

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