Auf Basis der regulatorischen Restwerte können die Swissgrid und die betroffenen Unternehmen nun die von Swissgrid zu leistende definitive Enteignungsentschädigung berechnen.

Elcom: 19 Verfügungen betreffend die Deckungsdifferenzen der Tarifjahre 2011 und 2012 verabschiedet - grösste Transaktion in der jüngeren Wirtschaftsgeschichte

(Elcom) Die Elcom hat 19 Verfügungen betreffend die Deckungsdifferenzen der Tarifjahre 2011 und 2012 verabschiedet. Damit ermöglicht sie den Abschluss der Übertragung des Höchstspannungsnetzes auf die Swissgrid. Als letzter Schritt kann jetzt die von Swissgrid zu leistende definitive Enteignungsentschädigung durch Swissgrid und die betroffenen Unternehmen berechnet werden. (Texte en français >>)


Gemäss Artikel 33 Absatz 4 StromVG waren die Anlagen des Schweizerischen Übertragungsnetzes bis spätestens am 1. Januar 2013 an Swissgrid zu überführen. Vor der Überführung deklarierten die ehemaligen Übertragungsnetzeigentümerinnen ihre Kosten bei der Swissgrid, welche gestützt auf diese Kosten die Tarife festlegte. Mit den Tarifprüfungsverfügungen der Jahre 2009 bis 2012 legte die ElCom die anrechenbaren Kosten der Netzebene 1 gestützt auf die Vorgaben des Stromversorgungsrechts fest. Insbesondere die Bewertung der Netzanlagen gab Anlass für einen mehrjährigen Rechtsstreit. Als Folge zahlreicher Gerichtsurteile erliess die ElCom verschiedene Neuverfügungen im Zusammenhang mit den Tarifverfügungen 2009 bis 2012.

Definitive Enteignungsentschädigung
Sowohl in den ursprünglichen Verfügungen als auch in den Neuverfügungen wurden die anrechenbaren Kosten gestützt auf die Kosten des Basisjahres festgelegt. So dienten z.B. die Werte des Basisjahres 2010 als Grundlage für die Berechnung der anrechenbaren Kosten des Tarifjahres 2012. Die Swissgrid benötigt für die gestützt auf die Bewertungsverfügung (Verfügung der ElCom 25-00074 vom 20. Oktober 2016) zu berechnende Enteignungsentschädigung die definitiven regulatorischen Restwerte per Übertragungszeitpunkt. Im Rahmen dieser 19 Verfügungen legte die ElCom auf Antrag der Swissgrid für die ehemaligen Übertragungsnetzeigentümerinnen die regulatorischen Restwerte und die anrechenbaren Kosten der Tarifjahre 2011 und 2012 basierend auf den Ist-Kosten der Jahre 2011 und 2012 fest. Gestützt darauf wurden die Deckungsdifferenzen zu den ursprünglichen Tarifverfügungen und den Neuverfügungen berechnet. Auf Basis der regulatorischen Restwerte können die Swissgrid und die betroffenen Unternehmen nun die von Swissgrid zu leistende definitive Enteignungsentschädigung berechnen.

Verfügung noch nicht rechtskräftig
Damit hat die ElCom einen wichtigen Schritt für die Finalisierung der grössten Transaktion in der jüngeren Wirtschaftsgeschichte der Schweiz über das rund 7000 km lange Übertragungsnetz mit einem regulatorischen Wert von gut 2.5 Milliarden Franken ermöglicht. Die Verfügungen sind noch nicht rechtskräftig. Sie sind voraussichtlich ab Mitte März 2021 auf der Webseite der ElCom abrufbar.

Zu den Verfügungen Tarife NE 1 2009 2012 >>

Text: Eidgenössische Elektrizitätskommission ElCom

0 Kommentare

Kommentar hinzufügen

Partner

  • Agentur Erneuerbare Energien und Energieeffizienz

Ist Ihr Unternehmen im Bereich erneuerbare Energien oder Energieeffizienz tätig? Dann senden sie ein e-Mail an info@ee-news.ch mit Name, Adresse, Tätigkeitsfeld und Mail, dann nehmen wir Sie gerne ins Firmenverzeichnis auf.

Top

Gelesen
|
Kommentiert