Der Umweltbericht bildet mit dem bestätigten Netzentwicklungsplan die Grundlage für den Entwurf eines Bundesbedarfsplans für den Stromnetzausbau in Deutschland. Im Bundesbedarfsplan werden die künftigen Höchstspannungsleitungen aufgeführt.

Bundesnetzagentur: Veröffentlicht Umweltbericht zum Bedarfsplan für den Stromnetzausbau

(PM) Die deutsche Bundesnetzagentur hat den Umweltbericht zum Bundesbedarfsplan für den Ausbau des Stromnetzes veröffentlicht. Damit ist das Verfahren zur Bedarfsermittlung 2019-2030 abgeschlossen. Der Umweltbericht bewertet vorausschauend die Auswirkungen von insgesamt 95 Stromleitungen, die für eine sichere Versorgung in Deutschland notwendig seien.


Bewertet wurden sowohl neue Stromleitungen als auch solche, die bereits im aktuellen Bundesbedarfsplan enthalten sind. Insgesamt wurden 78 Freileitungen, sieben Erdkabel und zehn Massnahmen im Küstenmeer geprüft.

Ergebnis der Prüfung
Nach der Umweltprüfung führen die Leitungsmassnahmen zu voraussichtlichen Umweltauswirkungen in sehr unterschiedlichem Umfang. Die Strategische Umweltprüfung kommt zu dem Ergebnis, dass rund 65 Prozent aller geprüften Massnahmen geringe Auswirkungen auf die Schutzgüter erwarten lassen. Hierbei handelt es sich überwiegend um Massnahmen der Netzverstärkung durch Zu- oder Umbeseilungen oder kürzere Neubauten in bestehender Trasse von Freileitungen.

Bei knapp einem Fünftel der Massnahmen werden hohe oder sehr hohe Umweltauswirkungen erwartet. Dies betrifft insbesondere längere Neubaumassnahmen, Erdkabel und viele Anbindungsleitungen von Offshore-Windparks, die die Schutzgebiete des hoch empfindlichen Wattenmeers queren.

Alternativen enthalten
Der Umweltbericht enthält Alternativen, sowohl zu den Netzentwicklungsplänen (siehe ee-news.ch vom 15.1.20 >>) als Ganzem als auch zu einzelnen Massnahmen. Durch den Vergleich von Alternativen können die Betroffenen vor Ort massgebliche Unterschiede in den Auswirkungen der Alternativen erkennen und nachvollziehen.

Umfangreiche Beteiligung
Der Bedarfsermittlung und der Erstellung des Umweltberichts ging eine zehnwöchige Beteiligung der Öffentlichkeit voraus (siehe ee-news.ch vom 7.8.2019 >>). Es wurde ausserdem eine grenzüberschreitende Beteiligung Dänemarks durchgeführt. Aus der Öffentlichkeit und von Behörden gingen über 800 Stellungnahmen ein, die zu einer Überprüfung der Bewertungen im Umweltbericht beigetragen haben.

Hintergrund
Der Umweltbericht bildet mit dem bestätigten Netzentwicklungsplan die Grundlage für den Entwurf eines Bundesbedarfsplans. Im Bundesbedarfsplan werden die künftigen Höchstspannungsleitungen aufgeführt. Durch den Gesetzgeber wird deren energiewirtschaftliche Notwendigkeit und vordringlicher Bedarf verbindlich festgestellt.

Umweltbericht Teil I, Stand März 2020 >>

Umweltbericht Teil II, Stand März 2020 >>

Text: Deutsche Bundesnetzagentur (BNetzA)

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