Der «Aktionsplan Flugreisen» wird ab Mitte 2020 von allen Verwaltungseinheiten der Bundesverwaltung umgesetzt. Bild: T. Rütti

Bundesrat: Bis 2030 soll CO2-Ausstoss von Flugreisen der Bundesverwaltung um 30% gesenkt werden – unter 6 Stunden Fahrzeit wird Zug gefahren

(ee-news.ch) Die CO2-Emissionen aus Flugreisen der Bundesverwaltung sollen bis 2030 um 30% gesenkt werden. Der «Aktionsplan Flugreisen», den der Bundesrat an seiner Sitzung vom 13. Dezember 2019 verabschiedet hat, enthält zu diesem Zweck verschiedene Massnamen. So muss bei Reisezeiten unter 6 Stunden künftig der Zug statt das Flugzeug genommen und auf Langstreckenflügen vor allem Economy- statt Business-Klasse geflogen werden. (Texte en français >>)

Der «Aktionsplan Flugreisen» wird ab Mitte 2020 von allen Verwaltungseinheiten der Bundesverwaltung umgesetzt. Er enthält folgende Massnahmen:

  • Zug statt Flugzeug: Bei einer Reisezeit von unter sechs Stunden wird mit dem Zug gereist. Die Bundesreisezentrale wird zusammen mit dem Eidgenössischen Personalamt eine Liste derjenigen Destinationen erstellen, zu denen grundsätzlich mit dem Zug angereist werden muss.

  • Economy statt Business: Flüge in der Business-Klasse gibt es nur noch, wenn ein Direktflug neun Stunden und mehr oder ein Flug mit Zwischenstopp elf Stunden oder mehr beträgt.

  • Kleinere Delegationen: Die Delegationsgrössen bei internationalen Konferenzen sind so klein wie möglich zu halten. Diese bereits bestehende Vorgabe muss künftig von den Departementen der Bundesverwaltung konsequent umgesetzt werden. Die bestehenden Ausnahmeregelungen werden überprüft. 

  • Telefon- und Videokonferenzen: Als Alternative zu Dienstreisen sollen vermehrt Telefon- und Videokonferenzen genutzt werden. Dazu werden Kurse für die Mitarbeitenden angeboten und technische Anpassungen der Videokonferenzsysteme vorgenommen, so dass Bundesangestellte auch an von Dritten organisierten Videokonferenzen teilnehmen können.

Zusammenfassung Aktionsplan Flugreisen >>

Text: ee-news.ch, Quelle: Bundesamt für Energie

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1 Kommentare

Max Blatter

Wenn es schon eine starr festgelegte Limite sein muss, erscheinen mir sechs Stunden sinnvoll. – Bei meinen (geschäftlichen) Flugreisen lag die Strecke Basel-München gerade leicht über dieser Grenze; das erste Mal entschied ich mich für den Hinweg per Flugzeug (weil sonst eine Übernachtung nötig gewesen wäre), aber für den Rückweg per Zug. Auch solche Kombinationen sind möglich! Die Vorgabe des Arbeitsgebers war übrigens schlicht und flexibel: "Es ist das wirtschaftlichste Verkehrsmittel zu wählen, unter Berücksichtigung von Transportkosten und Zeitaufwand." Heute sollte man natürlich noch eine Umweltbewertung mit einfließen lassen. Was den Zeitaufwand betraf, stellte ich mich auf den Standpunkt: Im Zug kann ich arbeiten; es ist also keine unproduktive Zeit. Jedenfalls führte meine Wahl des Verkehrsmittels nie zu Problemen mit der Geschäftsleitung oder dem direkten Vorgesetzen!

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