Demnach soll die bis zum 31. Dezember 2019 aufgelaufene Bundesschuld in Höhe von 137.8 Millionen Franken zuzüglich 10.6 Millionen Franken Mehrwertsteuer im Rahmen einer einmaligen Nachzahlung des Bundes an die Nagra abschliessend getilgt werden. Weiter werden die Beiträge des Bundes ab 2020 angepasst. Dies nach Massgabe der volumenmässigen Anteile des Bundes am Total der radioaktiven Abfälle. Die Abfallvolumina sollen alle fünf Jahre im Rahmen des vom Bundesrat zu genehmigenden Entsorgungsprogramms überprüft und die Beiträge des Bundes ausgeglichen werden. Der Bundesrat wird die einmalige Nachzahlung und den neuen Jahresbeitrag dem Parlament in einer Nachmeldung zum Voranschlag 2020 zur Genehmigung unterbreiten.
Radioaktive Abfälle im Verantwortungsbereich des Bundes fallen in den Forschungsanlagen des Bundes an, aber auch in der Industrie, an Spitälern sowie an weiteren Forschungsinstitutionen. Diese Abfälle sollen später in geologischen Tiefenlagern entsorgt werden, zusammen mit den Abfällen der schweizerischen Kernkraftwerke, für welche die Betreiber der Kernkraftwerke verantwortlich sind.
Text: Der Bundesrat
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