Für jedes Gesuch wurde und wird ein eigenes Bewilligungsverfahren durchgeführt. Die Dauer des Verfahrens hängt unter anderem von der Anzahl der Einsprachen, der vorgebrachten Begründungen und den damit verbundenen Abklärungen ab.

UVEK: Erteilt eine weitere Bewilligung für Sondierbohrungen in den potenziellen Standortgebieten für geologische Tiefenlager

(UVEK) Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat am 29. August 2019 eine weitere Sondierbohrung bewilligt. Mit den Sondierbohrungen will die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) die potenziellen Standortgebiete für geologische Tiefenlager genauer untersuchen. Die Bewilligung betrifft eine Sondierbohrung im Standortgebiet Zürich Nordost. (Article en français >>)


Die am 29. August 2019 vom UVEK erteilte Bewilligung betrifft die Sondierbohrung Rheinau (NSG 16-13) im Standortgebiet Zürich Nordost. Damit hat das UVEK seit August 2018 insgesamt 11 Bewilligungen für Sondierbohrungen erteilt (siehe unten: Liste zum Stand der Bewilligungsverfahren Sondierbohrungen). Davon sind 9 bereits rechtskräftig. In den nächsten Wochen und Monaten werden die Entscheide zu den weiteren Gesuchen folgen. Das BFE wird jeweils in einer Medienmitteilung darüber informieren.

Untersuchung des geologischen Untergrunds
2016 bis 2018 hatte die Nagra beim Bundesamt für Energie (BFE) insgesamt 23 Gesuche für Sondierbohrungen eingereicht: Je acht in den beiden Standortregionen Jura Ost und Zürich Nordost und sieben in der Standortregion Nördlich Lägern. Alle Gesuche wurden öffentlich aufgelegt. 472 Einsprachen sind zu den Gesuchen für die Sondierbohrungen in Jura Ost eingegangen, 99 zu denjenigen in Zürich Nordost und 132 Einsprachen zu den Gesuchen für Sondierbohrungen in Nördlich Lägern. Mit den Sondierbohrungen untersucht die Nagra seit diesem Jahr den geologischen Untergrund genauer. Darauf gestützt wird die Nagra gegen 2022 bekanntgeben, für welche Standortgebiete sie Rahmenbewilligungsgesuche für den Bau von geologischen Tiefenlagern (Lager für hochradioaktive Abfälle, Lager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle oder Kombilager) ausarbeiten wird. Voraussichtlich wird die Nagra nicht alle 23 beantragten Sondierbohrungen durchführen: Die Untersuchungsergebnisse bestimmen die jeweils weitere Bohrplanung.

Für jedes Gesuch wurde und wird ein eigenes Bewilligungsverfahren durchgeführt. Die Dauer des Verfahrens hängt unter anderem von der Anzahl der Einsprachen, der vorgebrachten Begründungen und den damit verbundenen Abklärungen ab.

Liste zum Stand der Bewilligungsverfahren >>

Text: Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK

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