Weiter sollen etwa die Vorschriften mit internationalen Empfehlungen und Standards verglichen und wissenschaftliche Erkenntnisse zu ionisierender Strahlung im Niedrigdosisbereich einbezogen werden. Die SES begrüsst den heutigen Ständeratsentscheid, die geltenden Strahlenschutzbestimmungen der Schweizer AKW von unabhängigen Experten überprüfen zu lassen. Diese Bestimmungen wurden jüngst massiv abgeschwächt.
Zweifelhafte Revision der Kernenergieverordnung
Das Kommissionspostulat entstand im Zusammenhang mit der Revision der Kernenergieverordnung im letzten Jahr. Diese wurde unter anderem auch von der SES kritisiert, da die Revision die geltenden Vorgaben im Bereich Strahlenschutz stark abschwächte. Die damalige Bundesrätin Doris Leuthard setzte die Verordnung aber trotz breiter Kritik und hängigem Kommissionspostulat in einer letzten Amtshandlung vor ihrem Rücktritt in Kraft. SES-Geschäftsleiter Nils Epprecht dazu: «Eine Verordnungsrevision zu beschliessen, deren Auswirkungen auf den Bevölkerungsschutz im Nachhinein noch abgeklärt werden müssen, stellt für meine Begriffe ein ziemlich eigenartiges Vorgehen dar. Die Nachforderungen des Ständerats werfen kein gutes Licht auf die Verordnungsrevision.»
Situation im AKW Beznau weiterhin unklar
Den Prozess ins Rollen brachte die Atomaufsicht ENSI, welche beim AKW Beznau die gesetzlichen Vorgaben beim Strahlenschutz ignoriert hatte. Die SES unterstützt mit anderen Umweltorganisationen Anwohnerinnen und Anwohner bei einer entsprechenden Beschwerde. Mit der Revision der Kernenergieverordnung wurde einseitig der Parteistandpunkt des ENSI in die neue Verordnung übertragen, der Weiterbetrieb von Beznau damit quasi legitimiert. Das Rechtsverfahren steht mittlerweile vor Bundesgericht.
Texte: ee-news.ch, Quelle: Parlamentsdienste und Schweizerische Energie-Stiftung
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