Besonders kritisiert die Deneff die Innovationsklausel. Die Umstellung der Anforderungen von Primärenergiebedarf und Gebäudehülle auf CO2 sei weder innovations- noch zukunftsweisend, da lediglich die Bezugsgrösse geändert würde.

Deutsches Gebäudeenergiegesetz: Bürokratie rauf, Klimaschutz runter – Schummelklausel und Schummelbonus müssen weg

(PM) Die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz e. V. (Deneff) kritisiert den im November 2018 bekannt gewordenen Entwurf für ein deutsches Gebäudeenergiegesetz (GEG) deutlich. Die DeneffF empfiehlt in einer Stellungnahme, den Entwurf von Grund auf zu überarbeiten oder aber zurückziehen, da er ansonsten der Energiewende im Gebäudesektor schade.


Statt einer Vereinfachung drohe mit dem neuen GEG ein Bürokratieaufwuchs, der neue Rechtsunsicherheiten für die Energieeffizienzbranche schaffe. Der Entwurf verletze sogar den Koalitionsvertrag, da er entgegen dortiger Festlegungen hinter das bisherige Anforderungsniveau zurückfalle. Zudem enthalte er zahlreiche Schlupflöcher und schüre neue Zielkonflikte, so die DeneffF. Das Gesetz soll noch im Januar im Bundeskabinett beschlossen werden.

Schummelklausel und Schummelbonus
Christian Noll, geschäftsführender Vorstand der Deneff: "Die Zeit drängt, um nicht wieder zusätzliche Jahre für den Klimaschutz zu verlieren. Denn in dieser Form droht das Gesetz zum Bumerang zu werden: Das GEG fällt hinter die von der EU geforderten wirtschaftlich optimalen Standards für Neubauten zurück. Die Bewohner zahlen dann mehr Heizkosten als nötig. Dem Klimaschutz erweist die deutsche Bundesregierung so einen Bärendienst. Die Innovationsklausel ist eine reine Schummelklausel. Ein weiterer Schummelbonus, der die Anrechnung von zusätzlichem PV-Strom erlauben soll, schwächt die Effizienzanforderungen weiter ab und stellt fossile Systeme sogar besser als erneuerbare. Dass nicht einmal mehr eine Vorbildrolle der öffentlichen Hand geplant ist, setzt dem Ganzen die Krone auf."

Besonders kritisiert die Deneff die sogenannte Innovationsklausel. Die Umstellung der Anforderungen von Primärenergiebedarf und Gebäudehülle auf CO2 sei weder innovations- noch zukunftsweisend, da lediglich die Bezugsgrösse geändert würde. So schaffe man mehr Bürokratie ohne energie- und klimapolitischen Nutzen. Denn eine schlüssige Begründung für den durch sie entstehenden zusätzlichen Vollzugsaufwand für Bundesländer und Bauämter bliebe der Entwurf schuldig.

Vertragsverletzungsverfahren droht
Am Ende droht sogar ein Vertragsverletzungsverfahren durch die EU-Kommission: In der EU-Gebäuderichtlinie ist festgeschrieben, dass die Mitgliedstaaten spätestens 2019 die Definition eines „Nahe-Nullenergiegebäudes“ als Neubaustandard nach Brüssel melden müssen. Da es alles andere als absehbar sei, ob die EU-Kommission das ambitionslose Anforderungsniveau im neuen GEG in diesem Sinne akzeptieren wird, müsse man sich auf schlechte Nachrichten aus Brüssel gefasst machen, so der Verband weiter.

Deneff-Stellungnahme zum deutschen Gebäudeenergiegesetz >>

Text: Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz (Deneff)

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