Neben Strom produzieren Biogasanlagen Wärme, stellen Regelenergie bereit, dienen als Speicher, produzieren Dünger. Sie sind komplementär zu anderen Technologien und damit für die Energie- und Klimapolitik unseres Landes unentbehrlich machen.

Ökostrom Schweiz: Eidg. Finanzkontrolle verkennt Bedeutung der Biogasanlagen und geht entschieden zu weit

(PM) Ökostrom Schweiz ist zufrieden mit der Feststellung der Eidg. Finanzkontrolle (EFK) betreffend den Einsatz der Förderinstrumente, aber unzufrieden mit der Beurteilung der Effizienz der landwirtschaftlichen Biogasanlagen. Die von der EFK erhobene politische Forderung wird als sachlich und ordnungspolitisch falsch zurück gewiesen. (Siehe ee-news.ch vom 24.9.18 >>)


Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) bestätigt die von Ökostrom Schweiz aufgrund eines umfangreichen Benchmarkings schon länger erhobene Feststellung, nämlich dass sich die verschiedenen Förderinstrumente sinnvoll ergänzen und es dadurch zu keiner Überförderung der Biogasanlagen kommt. Die EFK zeigt auch auf, dass Lösungen für die Zeit nach dem Auslaufen der Kostendeckenden Einspeisevergütung dringend angezeigt sind. Sie stützte sich dabei auf die Situation in Österreich, wo im Zeitpunkt der Berichtserstellung keine Nachfolgelösung für Biogasanlagen vorhanden war und deshalb zahlreiche Biogasanlagen stillgelegt wurden – in der Zwischenzeit hat Österreich die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen.

Strom ist nur ein Teil
Nicht einverstanden ist Ökostrom mit den von der EFK erhobenen Vorwurf, die Biogasanlagen seien teuer respektive mit dem gleichen KEV-Betrag würde bei anderen Technologien wesentlich mehr Strom produziert. Dieser Eindruck mag aufgrund der Konzeption des heutigen Fördersystems entstehen, ist aber nicht korrekt. Wie das Bundesamt für Energie (BFE) in seiner Stellungnahme zum Bericht richtig feststellt, wird heute der Förderbeitrag für jede Technologie basierend auf den Produktionskosten pro eingespeiste Kilowattstunde Strom vergütet. Mit jeder eingespeisten Kilowattstunde wird jedoch nicht – wie bei anderen Technologien – nur Strom produziert, sondern mehrere andere Produkte. Dazu zählen neben Strom auch Wärme zum Heizen von naheliegenden Gebäuden, Bereitstellung von Regelenergie auf lokaler und nationaler Ebene, Reservehaltung für die Versorgungssicherheit unseres Landes sowie wertvoller einheimischer Dünger als Ersatz für ausländischen Kunstdünger (wodurch Nährstoffkreisläufe geschlossen werden). Zudem leisten Biogasanlagen durch den Abbau des im Hofdünger enthaltenen klimaschädlichen Methans (25mal schädlicher als CO2!) einen ausserordentlich wichtigen Beitrag zum Klimaschutz.

Leistungen sollen separat honoriert werden
Es sind die erwähnten Besonderheiten, die die Biogasanlagen zu anderen Technologien komplementär und damit für die Energie- und Klimapolitik unseres Landes unentbehrlich machen. Diese Leistungen bleiben von der EFK jedoch unberücksichtigt. Gerade im Hinblick auf die Multifunktionalität der Biogasanlagen hat unser Fachverband Vorschläge für eine KEV-Nachfolgelösung entwickelt mit der Idee, dass künftig die verschiedenen Leistungen der Biogasanlagen möglichst separat honoriert werden. Die Produkte und Leistungen der landwirtschaftlichen Biogasanlagen lassen sich in fünf Wirkungspfade einteilen: Energieprodukt (Strom oder Gas), Wärme und Energieeffizienz, Speicherung und Flexibilität, Klimaschutz, Dünger/geschlossene Nährstoffkreisläufe, andere Umweltleistungen. Die Abgeltungen sollen künftig verstärkt auf diese fünf Bereiche aufgeteilt werden und zwar entsprechend des Wertes der jeweils erbrachten Produkte und Leistungen.

Grosses Potenzial und grosse Bedeutung
Ebenfalls nicht einverstanden ist Ökostrom Schweiz mit der von der EFK gemachten Feststellung, das Potenzial der Biogasanlagen sei limitiert. Das Gegenteil ist der Fall. Heute werden nur gerade 4% des anfallenden Hofdüngers energetisch genutzt. Das Potenzial ist daher riesig. Dies zeigen auch die rund 60 landwirtschaftlichen Biogasprojekte, die auf der Warteliste oder im Bau sind. Die Eidg. Finanzkontrolle verkennt weiter, dass das Stimmvolk im Frühling 2017 deutlich ja gesagt hat zur Energiestrategie, das heisst zum mittelfristigen Ausstieg aus der Atomenergie und zum Ausbau der erneuerbaren Energien. Um dieses Ziel zu erreichen benötigt es alle erneuerbare Energietechnologien. Dazu kommt, dass die Schweiz unlängst das Klimaabkommen in Paris unterzeichnet und sich zur Reduktion der klimaschädlichen Gase um 50% im Vergleich zu 1990 bekannt hat.

Politische Forderung wird entschieden zurück gewiesen
Die von der EFK erhobene politische Forderung, BGA künftig nicht mehr zu unterstützen wird in aller Form zurück gewiesen. Dies - wie oben dargelegt - sowohl aus sachlichen, aber auch aus ordnungspolitischen Gründen; es ist nicht Sache der EFK Politik zu betreiben.

Text: Ökostrom Schweiz

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