Weiterführende Informationen sowie eine Chronologie des Verfahrens unter: energisch.ch

AKW Mühleberg: Bundesverwaltungsgericht heisst Beschwerde von zwei Anwohnern teilweise gut

(©MK) Das Bundesverwaltungsgericht hat in der rechtlichen Auseinandersetzung um die Sicherheit des Atomkraftwerks Mühleberg die Beschwerde der beiden Anwohner teilweise gutgeheissen und die Sache zur Neubeurteilung an das ENSI zurückgewiesen (siehe ee-news.ch vom 23.5.17 >>). Sieben Jahre nach Fukushima ist damit die Hochwassersicherheit des AKW Mühleberg immer noch nicht nachgewiesen.


Nach der Katastrophe in Fukushima im März 2011 musste die Robustheit der Schweizer Atomkraftwerke gegen externe Ereignisse wie Überflutung oder Erdbeben überprüft werden. Dieser Sicherheitsnachweis unterliegt gesetzlichen Vorschriften und Regeln. Diese Vorschriften sind nach Auffassung der beiden Anwohner im Fall Mühleberg missachtet worden, weil das ENSI den Einsatz von mobilen Feuerwehrpumpen entgegen den international massgebenden Sicherheitsregeln dem Sicherheitsnachweis anrechnete.

Zur Neubeurteilung zurück ans ENSI
Das Bundesverwaltungsgericht heisst die Beschwerde der Anwohner wegen ungenügender Abklärungen des ENSI teilweise gut und weist die Sache zur Neubeurteilung an das ENSI zurück. Es fordert die Einholung einer Stellungnahme der Fachstellen zum verwendeten Hochwasserszenario unter Einbezug aktueller Erkenntnisse. Ebenso verlangt es Zusatzabklärungen im Zusammenhang mit dem Hochreservoir „Runtigenrain“, welches vom ENSI als Nachrüstung akzeptiert wurde. Die Kosten werden der BKW auferlegt; die Beschwerdeführer erhalten eine Parteientschädigung.

Hochwassersicherheit vorschnell attestiert
Aus der Sicht der Beschwerdeführer bestätigt damit das Bundesverwaltungsgericht die Notwendigkeit der gerichtlichen Überprüfung der Aufsichtstätigkeit des ENSI. Das ENSI hat dem AKW Mühleberg vorschnell die Hochwassersicherheit attestiert und wesentliche Abklärungen unterlassen. Die Beschwerdeführer finden es bedenklich, dass die Hochwassersicherheit eines schweizerischen Atomkraftwerks auch sieben Jahre nach Fukushima noch nicht nachgewiesen ist und es dennoch immer weiter betrieben werden darf.

Nicht verifizierte Hochwasser-Modellberechnungen
Das Bundesverwaltungsgericht akzeptiert zwar grundsätzlich den Einsatz mobiler Elemente. Das Gericht wirft dem ENSI jedoch vor, sich bezüglich der Frage, ob diese mobilen Pumpen die geforderte Wirkung erzielen können, einzig auf ein nicht von unabhängiger Seite verifiziertes Gutachten zu stützen. Dieses wurde durch die BKW, also die Betreiberin des AKW Mühleberg, in Auftrag gegeben. Es sei den Akten nicht zu entnehmen, dass die Hochwasser-Modellberechnungen durch eine Fachstelle des Bundes oder durch kantonale Fachbehörden überprüft oder kommentiert wurden. Während der Verfahrensdauer seien weitere bedeutende Hochwasser aufgetreten. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) beschäftige sich seit 2013 mit Niederschlags- und Abflussszenarien. Eine Stellungnahme der Fachstellen zum verwendeten Hochwasserszenario unter Einbezug aktueller Erkenntnisse sei heute unumgänglich.

Das ENSI hatte im Verfahren zudem geltend gemacht, das Hochreservoir „Runtigenrain“ sei neu in das Notstand-Kühlwassersystem einbezogen. Die Rügen der Beschwerdeführer seien durch diese Nachrüstung überholt. Das Bundesverwaltungsgericht erachtet zwar diesen Einbezug des Hochreservoirs in den Sicherheitsnachweis als grundsätzlich zulässig.

Das Gericht kritisiert jedoch die diesbezüglichen Abklärungen des ENSI mit deutlichen Worten: „Kurz gefasst: Es ist nicht ersichtlich, wie die Notkühlung des Reaktors über das Hochreservoir über längere Zeit aufrechterhalten werden soll und kann.

Soweit das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde abgewiesen hat und wichtige sicherheitstechnische Regeln, namentlich zum Einsatz mobiler Ausrüstung, anders beurteilt, werden die Beschwerdeführer das Urteil vertieft analysieren und anschliessend darüber entscheiden, ob sie es beim Bundesgericht anfechten.

Weiterführende Informationen sowie eine Chronologie des Verfahrens unter: energisch.ch

©Text: Markus Kühni von energisch.ch, Greenpeace Schweiz

0 Kommentare

Kommentar hinzufügen

Partner

  • Agentur Erneuerbare Energien und Energieeffizienz

Ist Ihr Unternehmen im Bereich erneuerbare Energien oder Energieeffizienz tätig? Dann senden sie ein e-Mail an info@ee-news.ch mit Name, Adresse, Tätigkeitsfeld und Mail, dann nehmen wir Sie gerne ins Firmenverzeichnis auf.

Top

Gelesen
|
Kommentiert