Das Bundesverwaltungsgericht hat die Verfügung des ENSI aufgehoben und das ENSI beauftragt, zusätzliche Abklärungen vorzunehmen und in einer neuen Verfügung Begründungen nachzuliefern und die Stellungnahmen externer Fachstellen einzuholen. Bild: ENSI

ENSI: Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Nachweis der Hochwassersicherheit von AKW Mühleberg

(ENSI) Das Bundesverwaltungsgericht hat einer Beschwerde von zwei Anwohnern des AKW Mühleberg teilweise Recht gegeben, den Hauptbeschwerdepunkt aber abgewiesen: Mobile Ausrüstung darf unter bestimmten Umständen zur Beherrschung von Auslegungsstörfällen kreditiert werden. Es hat jedoch die Verfügung des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats ENSI aufgehoben und verlangt zusätzliche Informationen. Das ENSI wird das Urteil nun prüfen.


Aus Sicht des Bundesverwaltungsgerichts wird das Prinzip der gestaffelten Sicherheitsvorsorge nicht verletzt, wenn mobile Mittel, die nicht klassiert sind, sowie interne Notfallschutzmassnahmen für die Störfallbeherrschung verwendet werden. Konkret dürfen also mobile Pumpen unter bestimmten Randbedingungen dazu verwendet werden, einen Störfall auf der Sicherheitsebene 3 zu bewältigen.

In seinem Urteil hält das Bundesverwaltungsgericht fest, dass es nicht ersichtlich sei, „dass die Vorinstanz [Anm.: das ENSI] ihre Aufsichtspflicht verletzt hat, indem sie […] den deterministischen Nachweis zur Beherrschung eines 10‘000-jährlichen Hochwassers als erbracht angenommen hat.“

Auch die Kreditierung des Hochreservoirs ist zulässig
Das Bundesverwaltungsgericht ist zudem der Ansicht, dass das Hochreservoir Runtigenrain ebenfalls für die Störfallbeherrschung kreditiert werden darf. Die entsprechende Beschwerde weist es deshalb ab, „da die Vorinstanz im Rahmen ihrer Aufsicht über das KKM vorgenommenen Kreditierung von ‚Accident-Management‘-Massnahmen nicht gegen geltendes Recht verstossen hat“, so das Bundesverwaltungsgericht in seinem noch nicht veröffentlichten Urteil vom 16. Mai 2018.

Bundesverwaltungsgericht verlangt neue Verfügung des ENSI
Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil jedoch auch die Verfügung des ENSI aufgehoben. Es hat das ENSI beauftragt, zusätzliche Abklärungen vorzunehmen. So soll das ENSI in einer neuen Verfügung Begründungen nachliefern und die Stellungnahmen externer Fachstellen einholen.

Markus Kühni und Rainer Burki hatten 2012 dem ENSI vorgeworfen, mit seinem Entscheid, die internen Notfallschutzmassnahmen und insbesondere nicht klassierte, mobile Systeme für den Nachweis der Beherrschung des 10’000-jährlichen Hochwassers im Kernkraftwerk Mühleberg zu kreditieren, das Konzept der gestaffelten Sicherheitsvorsorge verletzt zu haben. Zudem warfen sie im weiteren Verlauf des Verfahrens dem ENSI vor, das Hochreservoir Runtigenrain unrechtmässig kreditiert zu haben, da dieses nicht auf dem Anlagengelände sei.

Beurteilung des ENSI wurde bereits international gestützt
Das ENSI hatte den Vorwurf im Detail geprüft und wies diesen in einer Verfügung zurück. Es hat sich bei seinem Entscheid auf die nationalen und internationalen Vorgaben abgestützt. Das Kernkraftwerk Mühleberg hat den Hochwassernachweis 2011 unter strengen Vorgaben erfolgreich erbracht. Die Stellungnahme des ENSI dazu wurde im Schlussbericht der Überprüfungsmission des Integrated Regulatory Review Service IRRS 2011 bestätigt. Auch der im Rahmen des EU-Stresstests über die Schweiz erstellte Bericht kam 2012 zum Schluss, dass die Auslegung der Schweizer Kernkraftwerke gegen externe Überflutung guter europäischer Praxis entspreche. Das Kernkraftwerk Mühleberg wurde dabei explizit genannt.

Text: ENSI

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