Das Europäische Parlament wird sein Verhandlungsmandat für diese Richtlinie voraussichtlich Anfang nächsten Jahres festlegen. Der Rat ist bereit, im Anschluss daran unverzüglich mit den Verhandlungen zu beginnen. Grafik: EU

EU-Rat: Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien – Rat legt seinen Standpunkt fest

(EU-Rat) Der EU-Rat hat am 18. Dezember 2017 seinen Standpunkt zu einer Richtlinie über die Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen in der EU festgelegt. Dank dieser Einigung kann der Rat Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament aufnehmen, sobald dessen Verhandlungsmandat festgelegt ist.


Die EU hat sich das Ziel gesetzt, bis 2030 mindestens 27 % ihres Gesamtenergieverbrauchs aus erneuerbaren Quellen zu decken. Mit der genannten Richtlinie, die den Leitlinien des Europäischen Rates vom Oktober 2014 entspricht, wird dieses verbindliche Ziel bekräftigt und es werden geeignete Rahmenbedingungen und Instrumente für vorgegeben, damit es erreicht werden kann.

Die neue Rechtsvorschrift stellt auf die Bereiche Bioenergie, Nachhaltigkeit, Verkehr, Elektrizität, Wärme und Kälte ab, wobei insbesondere die Stärkung der Verbraucher im Mittelpunkt steht. Ein zentrales Element im Standpunkt des Rates besteht darin, die Nutzung erneuerbarer Energieträger durch die Verbraucher zu erleichtern und zu steigern.

Die allgemeine Ausrichtung des Rates umfasst folgende Hauptaspekte:

  • Die Vorteile für die Verbraucher bestehen in vereinfachten Mitteilungsverfahren für Kleinanlagen sowie darin, dass die Rechte und Pflichten von "Eigenverbrauchern" und Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften nun explizit festgelegt werden.

  • In Bezug auf die Wärme- und Kälteversorgung werden die Mitgliedstaaten Massnahmen treffen müssen, um den Anteil erneuerbarer Energiequellen um einen Richtwert von einem Prozentpunkt pro Jahr zu steigern. Der Standpunkt des Rates trägt der Tatsache Rechnung, dass die auf nationaler Ebene vorhandenen Systeme und Anlagen diesbezüglich EU-weit stark voneinander abweichen. Insbesondere werden die besonderen Merkmale von Kälteanlagen in Gegenden mit einem wärmeren Klima berücksichtigt.

  • Im Verkehrssektor wurde das bis 2030 zu erreichende Ziel für erneuerbare Energien für jeden Mitgliedstaat auf 14 % festgesetzt; zudem soll ein Teilziel von 3 % an "modernen Biokraftstoffen", die doppelt gezählt werden dürfen, erreicht werden. Um ein höheres Mass an Investitionssicherheit zu erreichen und die Verfügbarkeit von Kraftstoffen in dem gesamten Zeitraum sicherzustellen, gilt bei den modernen Biokraftstoffen als Vorgabe ein verbindliches Zwischenziel von 1 % im Jahr 2025. Die Elektromobilität wird nachdrücklich gefördert, indem zwei Multiplikatoren zur Anwendung kommen (5x für die Nutzung von Elektrizität aus erneuerbaren Quellen im Strassenverkehr sowie 2x für den Schienenverkehr).

  • Die bestehende Obergrenze von 7 % für Biokraftstoffe der ersten Generation wird aufrechterhalten, um Rechtssicherheit für Investoren zu gewährleisten. Wenn ein Mitgliedstaat eine niedrigere Obergrenze festlegt, wird ihm dafür die Möglichkeit eingeräumt, sein Gesamtziel für erneuerbare Energien im Verkehrssektor zu senken.

  • Ferner werden in der Richtlinie die Vorschriften präzisiert, die die Nachhaltigkeitskriterien und die Kriterien für die Einsparung von Treibhausgasemissionen für Biokraftstoffe, flüssige Biobrennstoffe und Biomasse-Brennstoffe betreffen.

  • Die Mitgliedstaaten werden die Möglichkeit haben, ihre nationalen Förderregelungen über die Grenzen hinweg für Erzeuger erneuerbarer Energien in anderen Mitgliedstaaten zu öffnen, wobei die endgültige Entscheidung darüber allerdings bei ihnen verbleibt. In Bezug auf Investitionen in erneuerbare Energien trägt der Text des Rates ebenso wie der Vorschlag der Kommission der Stabilität der finanziellen Förderung insoweit Rechnung, als ungerechtfertigte rückwirkende Änderungen an Förderregelungen vermieden werden.

Bisherige und nächste Schritte
Die Kommission hat am 30. November 2016 das Paket "Saubere Energie" vorgelegt. Mit den acht Gesetzgebungsvorschlägen des Pakets, darunter der Erneuerbare-Energien-Richtlinie, soll die Strategie für eine Energieunion aus dem Jahr 2015 durch eine zukunftsorientierte Klimapolitik umgesetzt werden.

Das Paket wurde als Ganzes auf der Tagung des Rates (Energie) im Dezember 2016 vorgestellt. Die EU-Minister und -Ministerinnen führten im Februar 2017 einen ersten Gedankenaustausch über das gesamte Paket und prüften im Juni 2017 die bisherigen Fortschritte im Zusammenhang mit dem Governance-System, den erneuerbaren Energien und der Gestaltung des Strommarkts.

Das Europäische Parlament wird sein Verhandlungsmandat für diese Richtlinie voraussichtlich Anfang nächsten Jahres festlegen. Der Rat ist bereit, im Anschluss daran unverzüglich mit den Verhandlungen zu beginnen.

Text: EU-Rat

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