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(Senior) Projektleiter:in vielfältige Solarprojekte / Photovoltaik

Ökostrom Schweiz ist zuversichtlich, dass die bemängelten Punkte spätestens im Hinblick auf das zurzeit auf politischer Ebene diskutierte neue Stromaktdesign aufgenommen und die Verordnungen entsprechend angepasst werden.

Ökostrom Schweiz: Grundsätzlich mit Verordnungspaket zur ES2050 zufrieden, aber …

(PM) Mit den vom Bundesrat beschlossenen Ausführungsbestimmungen (Verordnungen) zum Energiegesetz ist die Genossenschaft Ökostrom Schweiz grundsätzlich zufrieden. Einige für die Biogasbranche wichtige Anliegen wurden übernommen, so zum Beispiel eine Übergangsfrist in Bezug auf die Behandlung der Vergütung von Strom aus erweiterten Anlagen.


Insgesamt anerkennt die Genossenschaft die in diesem Zusammenhang geleistete grosse und höchst anspruchsvolle Arbeit.

Optimale Marktintegration wird verhindert
Völlig unverständlich ist allerdings, weshalb im Bestreben zu einer grösseren Marktintegration der Erneuerbaren Energien auf halbem Weg stehen geblieben wurde. Im Speziellen trifft dies auf die Beibehaltung der Bilanzgruppe Erneuerbare Energien (BG-EE) für einen Grossteil der geförderten Anlagen zu. Dies verhindert die Marktintegration der Erneuerbaren Energien, zementiert das Elektrizitätssystem in den bestehenden, wenig flexiblen Strukturen und gefährdet damit die Umsetzung der Energiestrategie 2050. Fleco Power, die Tochterfirma von Ökostrom Schweiz, hat mit ihrem Vermarktungsangebot für Stromproduzenten der Erneuerbaren Energien den Beweis erbracht, dass eine Vermarktung von Anlagen bereits ab 30 kW auch im System der Einspeisung zum Referenz-Marktpreis mit den im Verordnungsentwurf vorgeschlagenen Bewirtschaftungsentgelten wirtschaftlich umsetzbar gewesen wäre.

Win-win-Situation wird unmöglich
Zudem wird mit den beschlossenen Rahmenbedingungen der lokale, marktdienliche Einsatz der unabhängigen Produktionsstätten und damit die Kostenoptimierung betreffend Strombeschaffung auf Stufe Grundversorger verunmöglicht, da alle Anlagen, die in der Bilanzgruppe Erneuerbare verbleiben, diesen Möglichkeiten entzogen sind. Gerade deshalb sollte ein freiwilliger Wechsel in die Direktvermarktung für Bestandsanlagen gefördert werden und zwar dadurch, dass die Rückkehrmöglichkeit ins Referenz-Marktpreismodell jederzeit garantiert wird. Es ist nicht verständlich, weshalb eine solche Garantie nicht gewährt werden sollte. Zumal dank einem risikolosen Wechsel in die Direktvermarktung letztlich für alle eine “win-win“-Situation entsteht: Produzenten, Netzbetreiber und Vorlieferanten.

Ökostrom Schweiz ist zuversichtlich, dass die bemängelten Punkte spätestens im Hinblick auf das zurzeit auf politischer Ebene diskutierte neue Stromaktdesign aufgenommen und die Verordnungen entsprechend angepasst werden.

Text: Ökostrom Schweiz

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