Das Risiko eines Flugzeugabsturzes auf das AKW mit massiven Radioaktivitätsfreisetzungen ist für den BBU nicht hinnehmbar. ©Bild: BBU

BBU: Flugzeugabsturz auf AKW Lingen 2 hätte katastrophale Folgen

(BBU) Der deutsche Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) hat erneut die sofortige Stilllegung des Atomkraftwerks Lingen 2 (AKW Emsland) und die Beendigung der militärischen Flugübungen auf dem Übungsgelände Nordhorn-Range gefordert. „Nordhorn-Range ist nur wenige Flugsekunden vom AKW Lingen 2 entfernt. Die Gefahren für die Bevölkerung sind nicht hinnehmbar“, so BBU-Vorstandsmitglied Udo Buchholz.


Sorgen bereiten dem BBU aber nicht nur die militärischen Flugbewegungen im Nahbereich des AKW Lingen 2. Aus gut informierter Quelle (von einem Zeitzeugen) wurde der Verband über Details zum Bau des AKW Lingen 2 (vor allem des Reaktorgebäudes) in den achtziger Jahren informiert. Die Informationen werfen sehr schwerwiegende Fragen hinsichtlich der Ausführung der Betonbewehrung und in der Konsequenz zur Sicherheit des Reaktorgebäudes auf. Die sehr ernst zu nehmende, mögliche Schwächung der Stahlbetonstruktur muss man als weiteres Indiz des mangelhaften Schutzes im Falle eines Flugzeugabsturzes bewerten. Ein namhaftes Institut für Fragen der Ausführung zur Bewehrung von Stahlbeton hat die Zweifel hierzu bestätigt.

Fragen zur Sicherheit des Reaktorgebäudes
Alle drei sogenannten Konvoi -Reaktoren Neckarwestheim 2, Isar 2 und Lingen 2 sind nicht gegen den gezielten Absturz eines Militärflugzeuges mit hoher Geschwindigkeit ausgelegt. Die zuständigen Atomaufsichten in Hannover, Stuttgart, das Bundesumweltministerium und der niedersächsische Landesverband von Bündnis 90/Die Grünen von Niedersachsen wurden von dem Zeitzeugen über diese Problemlage schon im Jahre 2013 informiert. Die erhaltenen Antworten der Atomaufsichten und eine Akteneinsicht in Hannover haben aber mehr Zweifel als Antworten gegeben. Die Antwort des Bundesumweltministerium‘ war ohne Substanz und nichtssagend.

Immer wieder Pannen und Störfälle im AKW Lingen 2
Der BBU fordert die niedersächsische Landesregierung auf, die Betriebsgenehmigung für das AKW Lingen 2 sofort aufzuheben. Das Risiko eines Flugzeugabsturzes auf das AKW mit massiven Radioaktivitätsfreisetzungen ist aus den genannten Gründen nicht hinnehmbar. Die Entsorgung des AKW ist zudem nicht gelöst und Immer wieder gab es in dem Atomkraftwerk nahe der niederländischen Grenze Pannen und Störfälle.

Auch Brennelementefabrik nicht geschützt
Am Standort Lingen befindet sich aber nicht nur das AKW Emsland. Neben dem AKW Lingen 2 steht das längst stillgelegte AKW Lingen 1. Zudem befindet sich auf dem Gelände des AKW Lingen 2 eine Atommüllhalle für abgebrannte Brennstäbe. Und in einem nahe gelegenen Waldstück werden in der letzten bundesdeutschen Brennelementefabrik Brennstäbe produziert, die den Betrieb von Atomkraftwerken in aller Welt ermöglichen. Auch diese Anlage ist nicht gegen Flugzeugabstürze gesichert. Aktuell ist die Lingener Brennelementefabrik erneut in die Kritik geraten, da in ihr auch Brennstäbe für das belgische AKW Doel produziert werden. Mit der Lingen Resolution >> zahlreicher Anti-Atomkraft-Initiativen wird auch die Stilllegung dieser Brennelementefabrik gefordert.

BBU: Sofortige Stilllegung aller AKW und Atomanlagen
Als mögliche Flugzeugabstürze auf Atomkraftwerke und sonstige Atomanlagen bezeichnet der BBU differenzierend unfallbedingte Flugzeugabstürze und gezielte Flugzeugabstürze. Angesichts der Flugdichte in weiten Teilen des Bundesgebietes ist davon auszugehen, dass sich alle deutschen Atomkraftwerke und Atomanlagen im Nahbereich von Flughäfen oder unterhalb von Flugrouten befinden. Ein unfallbedingter Absturz würde zu enormen katastrophalen Auswirkungen führen. Umso mehr gilt dies für gezielte Flugzeugabstürze auf Atomkraftwerke oder Atomanlagen. Diese können spätestens seit den Anschlägen auf das World Trade Center nicht mehr ausgeschlossen werden. Grundlegend fordert der BBU daher aus all diesen Gründen die sofortige Stilllegung aller Atomkraftwerke und Atomanlagen. Dieser Forderung darf sich Bundesumweltministerin Hendricks laut BBU nicht verschliessen.

Weitere Informationen >>

Text: Deutscher Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU)

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