Es besteht ein weltweiter Konsens darüber, dass die Tiefenlagerung in geologischen Formationen die beste Entsorgungsmethode darstellt. In der Schweiz ist sie gesetzlich vorgeschrieben. Grafik: ENSI

Zwischen 1969 und 1982 versenkte die Schweiz 4341 Tonnen radioaktive Abfälle an drei Standorten im Atlantik. Die versenkten schwach- und mittelaktiven Abfälle lagern auf einer durchschnittlichen Tiefe von 4 400 m. Karte: ENSI

ENSI: Alternativmethoden bei der Entsorgung radioaktiver Abfälle

(ENSI) In der Schweiz läuft zurzeit die Standortsuche für geologische Tiefenlager. Diese müssen die Anforderungen für eine langfristige sichere Entsorgung erfüllen. Es besteht ein weltweiter Konsens darüber, dass die Tiefenlagerung in geologischen Formationen die beste Entsorgungsmethode darstellt. In der Schweiz ist sie gesetzlich vorgeschrieben. Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI beurteilt die Sicherheit der geplanten Tiefenlager.


Die 1999 vom Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) eingesetzte Expertengruppe Entsorgungskonzepte für radioaktive Abfälle (EKRA) erarbeitete die Grundlagen für einen Vergleich verschiedener Entsorgungskonzepte. In ihrem ersten Bericht vom 31. Januar 2000 schlug sie das Konzept der kontrollierten geologischen Langzeitlagerung vor, welches die Endlagerung mit der Möglichkeit der Reversibilität kombiniert. Dieses Konzept wurde im Kernenergiegesetz (KEG) unter dem Begriff “geologisches Tiefenlager” aufgenommen.

Weiter wurden zusätzliche Kriterien miteinbezogen:

  • Handlungsspielraum für alle betroffenen Generationen
  • Gerechtigkeit zwischen Bevölkerungsschichten, -gruppen und Generationen
  • Einhaltung des Verursacherprinzips
  • Akzeptanz

 

Laut EKRA-Experten wird eine Lagerung an der Oberfläche dem Ziel der Langzeitsicherheit nicht gerecht. In ihrem Bericht kam die EKRA zu folgendem Schluss:

U
nbeschränkte Schutz von Mensch und Umwelt
„Übergeordnetes Ziel der nuklearen Entsorgung ist der zeitlich unbeschränkte Schutz von Mensch und Umwelt vor den Gefahren, die von radioaktiven Abfällen ausgehen. Die geologische Endlagerung ist die einzige Methode zur Beseitigung der radioaktiven Abfälle, die dieses Ziel erfüllt. Gesellschaftliche Ansprüche, insbesondere die Forderung nach Überwachung, Kontrolle und Rückholbarkeit, werden mit dem von der EKRA entwickelten Konzept der kontrollierten geologischen Langzeitlagerung berücksichtigt.“

Das ENSI hat die Sicherheitsanforderungen in seiner Richtlinie G03 zur Auslegung von Tiefenlagern festgelegt. Mit der geologischen Tiefenlagerung sind radioaktive Abfälle so zu entsorgen, dass der Schutz von Mensch und Umwelt vor deren ionisierenden Strahlung dauernd gewährleistet ist, ohne dass künftigen Generationen unzumutbare Lasten und Verpflichtungen auferlegt werden. Das ENSI  kontrolliert, dass eine sichere Lösung nach den gesetzlichen Vorgaben realisiert wird.

Mehrere Alternativmethoden gegeneinander abgewogen

Seit den Anfängen der Kernenergienutzung wurden viele Wege zur Entsorgung von radioaktiven Abfällen diskutiert. Die EKRA hat mögliche  Entsorgungsmethoden bewertet und miteinander verglichen. Darunter fallen Konzepte wie

  • „Fixierung in Ton“,
  • „Verglasung und Keramik“,
  • „Deponierung in oberflächennahen Schichten“,
  • „Verdünnung“, „Verpressung“,
  • „Versickerung“,
  • „Geologische Endlagerung“,
  • „Meeresversenkung“,
  • „Subseabed-Disposal“,
  • „Endlagerung in Subduktionszonen“,
  • „Endlagerung in Bruchzonen“, „Endlagerung im Eis“,
  • „Selbstverschmelzung im tiefen Untergrund“,
  • „Entsorgung im Weltall“ und „Transmutation“.

Verschiedene Entsorgungsmöglichkeiten kamen für die Schweiz nicht in Betracht. So ist beispielsweise die Entsorgung in der Antarktis keine Option, da die Schweiz den Antarktisvertrag unterzeichnet hat, der die Beseitigung radioaktiven Abfalls in der Antarktis verbietet.

Seabed
Disposal Programme
Die Entsorgung im Meeresuntergrund wurde als Alternative zur Endlagerung in tiefen Gesteinsformationen im Inland betrachtet. 1975 wurde das internationale Seabed Disposal Programme (Entsorgung im Meeresuntergrund) ins Leben gerufen. Daran beteiligt haben sich u. a. die Vereinigten Staaten, Grossbritannien, die Bundesrepublik Deutschland sowie Frankreich. Diese technisch anspruchsvolle Lösung hat die Schweiz nach 1982 in Erwägung gezogen. Schliesslich liess sie sich nicht realisieren.

Eine oft gestellte Frage betrifft die Entsorgung radioaktiver Abfälle im All: Warum entsorgen wir die radioaktiven Abfälle nicht im Weltraum, weit weg vom Lebensraum der Menschen? Eine Rechnung veranschaulicht, warum diese Alternative nicht weiter verfolgt wird. Weltweit fallen in den 432 Reaktoren in 30 Ländern pro Jahr rund 12‘000 Tonnen hochradioaktiver Abfall an. Bei einer angenommenen Nutzlast von 1,5 Tonnen wären 8000 Raketenstarts nötig, um 12‘000 Tonnen Abfall zu entsorgen. Die Ausfallsquote bewährter Raketentypen liegt meist im Bereich einiger Prozente. Bei 8000 Flügen und 2% Ausfallquote würden pro Jahr 160 Raketenstarts fehlschlagen. Ein solches Vorhaben ist deshalb aus Sicherheitsgründen  nicht haltbar.

Meeresversenkung
Für die schwach- und mittelaktiven Abfälle wurde die Meeresversenkung zwischen 1969 und 1982 als Entsorgungsmethode genutzt. Die Schweiz hat sich an internationalen Versenkungsaktionen beteiligt. Zwölf Aktionen fanden im Rahmen der London Dumping Convention statt. 1992 beschloss der Bundesrat, diese Option definitiv aufzugeben.

Zwischen 1969 und 1982 versenkte die Schweiz 4341 Tonnen radioaktive Abfälle an drei Standorten im Atlantik. Die versenkten schwach- und mittelaktiven Abfälle lagern auf einer durchschnittlichen Tiefe von 4 400 m. Die Standorte sind mindestens 700 km von den Künsten entfernt.

1969 wurden ausschliesslich Abfälle aus dem ehemaligen Eidgenössischen Institut für Reaktorforschung (EIR) versenkt. Schwach- und mittelaktive Abfälle aus den Bereichen der Medizin, Industrie und Forschung sowie Betriebsabfälle aus den Kernkraftwerken wurden ab 1972 in die Versenkungskampagnen aufgenommen. Rund 40 % Prozent der Abfälle stammten aus Kernkraftwerken; der Rest entfiel auf Abfälle aus der Medizin, Industrie und Forschung. Schwach- und mittelaktive Abfälle aus dem abgebauten Versuchsatomkraftwerk Lucens waren zudem Bestandteil des Gesamtinventars.

Während mehreren Jahren wurde ein internationales Überwachungsprogramm mit Schweizer Beteiligung durchgeführt. Dieses zeigte, dass die Versenkungen zu keinen unzulässigen Strahlenbelastungen geführt haben.

Text: Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI

0 Kommentare

Kommentar hinzufügen

Partner

  • Agentur Erneuerbare Energien und Energieeffizienz

Ist Ihr Unternehmen im Bereich erneuerbare Energien oder Energieeffizienz tätig? Dann senden sie ein e-Mail an info@ee-news.ch mit Name, Adresse, Tätigkeitsfeld und Mail, dann nehmen wir Sie gerne ins Firmenverzeichnis auf.

Top

Gelesen
|
Kommentiert