Eine wesentliche Anpassung des deutschen Gesetzesentwurfs im Verkehrsbereich ist die Anhebung der THG (Treibhausgas)-Minderungsquote auf 22 Prozent im Jahr 2030. Ursprünglich geplant waren lediglich 7.25 Prozent bis 2030. ©Bild: Weltec

Biogasunternehmen: Anhebung der THG-Minderungsquote auf dem richtigen Weg

(PM) Anfang November 2020 hatten die Biogas-Unternehmen Envitech Biogas und Weltec Biopower noch Kritik an den Planungen des deutschen Bundesumweltministeriums zu der geplanten Umsetzung der europäischen Erneuerbaren-Energie-Richtlinie (RED II) in Bundesrecht geübt (siehe ee-news.ch vom 9.11.2020 >>). Kurz vor Weihnachten hat das Bundesumweltministerium die Einigung zwischen den mitberatenden deutschen Bundesministerien (Wirtschaft, Verkehr und Landwirtschaft) zur Umsetzung der RED II im Verkehrssektor verkündet und damit viele Punkte der Biogasbranche aufgenommen.


Das Einvernehmen der Bundesministerien und somit die Aufnahme vieler Änderungsforderungen der Biogas-Unternehmen sind grundsätzlich sehr zu begrüssen und eine positive Reaktion auf die Kritik der erneuerbaren Energien Akteure. Nur dadurch wird die Umsetzung der Klimaschutzziele möglich, was der Hintergrund der RED II ist. Denn zur Erreichung der Klimaschutzziele bekommen erneuerbare Energien mit der RED II in den Bereichen Strom, Wärme und Verkehr einen neuen Stellenwert durch bindende Mindestquoten und dem Diskriminierungsverbot gegenüber fossiler Energien.

Anhebung der THG (Treibhausgas)-Minderungsquote
Eine wesentliche Anpassung des Gesetzesentwurfs im Verkehrsbereich ist die Anhebung der THG (Treibhausgas)-Minderungsquote auf 22 Prozent im Jahr 2030. Ursprünglich geplant waren lediglich 7.25 Prozent bis 2030. Ebenso soll der Anteil der erneuerbaren Energien im Verkehrssektor auf 28 Prozent statt 14 Prozent im Jahr 2030 erhöht werden. Weitere positive Einigungen sind die Anhebung der energetischen Mindestquote für fortschrittliche Biokraftstoffe und die Absenkung der Mehrfachanrechnung von erneuerbaren Strom auf die THG-Minderungsquote.

Bis zum Kabinettsbeschluss, der im Laufe des Januars erwartet wird, arbeiten die Biogas-Unternehmen zusammen mit den Verbänden an weiteren kleineren Anpassungen dieser Einigung. So müssen die Zwischenziele bis 2030 weiter angepasst werden, damit die Wirtschaft und die Verbraucher sich nachhaltig auf die Endziele einstimmen können.

Text: Weltec Biopower GmbH

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