Mit der Revision der Raumplanungsverordnung (RPV) will der Bundesrat den Bau neuer Solaranlagen vereinfachen und beschleunigen. Neu werden wichtige Kategorien von Solaranlagen ausserhalb der Bauzonen als standortgebunden erklärt. Dazu gehören beispielsweise Solaranlagen an Fassaden, Staumauern, Lärmschutzwänden, schwimmende Solaranlagen auf Stauseen im alpinen Raum oder auch in wenig empfindlichen landwirtschaftlichen Gebieten. Damit werden bestehende administrative Hürden abgebaut, so dass Bewilligungen rascher erteilt werden können. Gleichzeitig reduziert sich auch der Aufwand für die zuständigen kantonalen Behörden. Weiter werden die Bedingungen gelockert, unter denen Solaranlagen auf Dächern bewilligungsfrei errichtet werden können. Zudem werden unter bestimmten Voraussetzungen neu auch Solaranlagen auf Flachdächern bewilligungsfrei ermöglicht. Die Änderungen treten am 1. Juli 2022 in Kraft.
Mit der Revision der Energieeffizienzverordnung (EnEV) wird die Berechnungsmethodik zur Einteilung der Personenwagen in die Energieeffizienz-Kategorien angepasst. So wird dem schrittweisen Wegfall der Typengenehmigung Rechnung getragen und die Berechnungsmethodik auf die fahrzeugspezifischen CoC-Zulassungsdaten (Certificate of Conformity) abgestellt. Damit wird gleichzeitig auch eine bessere Übereinstimmung mit den CO2-Emissionsvorschriften erzielt. Die revidierten Bestimmungen treten am 1. Januar 2023 in Kraft.
Bei der Revision der Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) fällt neu die gesamte elektrische Hausinstallation, die teils neuere und teils Abschnitte nach veralteten Normengenerationen («Schema III») enthält, unter die kürzere Kontrollperiode von fünf Jahren (statt 20 Jahren). Das schafft Anreize, veraltete Installationen zu ersetzen und auf den aktuellen Stand der Technik zu bringen, was die Sicherheit bedeutend erhöht. Die Änderung tritt am 1. Juli 2022 in Kraft.
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Text: Der Bundesrat
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