Die derzeit bestehenden Anti-Dumping-Zölle belaufen sich für Argentinien auf etwa 25 Prozent, im Fall von Indonesien werden rund 19 Prozent erhoben. Die EU hatte die Zölle 2013 in Folge von unfairem Wettbewerb verhängt.

Biodiesel: Entscheidung über Anti-Dumping-Massnahmen verschoben

(PM) Die EU-Kommission hat Ende Juli die Entscheidung verschoben, ob sie die bestehenden Anti-Dumping-Zölle auf argentinischen und indonesischen Biodiesel deutlich absenkt. Da einegrosse Anzahl von EU-Mitgliedsstaaten Bedenken gegen die Absenkung äusserte, stellte die Kommission die Frage in der zuständigen Arbeitsgruppe nicht zur Abstimmung.


Die Mitgliedsstaaten befürchten bei einer Absenkung der Zölle negative Auswirkungen für die heimische Biodieselindustrie, die Landwirtschaft und die Ölmühlen.

Fristverlängerung beantragt
In dem von Argentinien vor der Welthandelsorganisation (WTO) eingeleiteten Klageverfahren gegen die Anti-Dumping-Zölle war der EU-Kommission im Herbst 2016 eine Frist bis zum 10. August 2017 eingeräumt worden. Bis dahin soll die Begründung der Zölle WTO-konform ausgestaltet sein. Die EU-Kommission wird nunmehr bei der WTO und Argentinien beantragen, dass diese Frist verlängert wird. Das nächste Treffen der EU-Kommission mit den Mitgliedsstaaten, bei dem über die Zölle verhandelt werden kann, findet am 7. September statt. „Die europäische Biodieselindustrie wird die gewonnene Zeit dazu nutzen, um die EU-Kommission darin zu unterstützen, die Zölle entsprechend den WTO-Vorgaben zu begründen“, sagte Elmar Baumann, Geschäftsführer beim Verband der Deutschen Biokraftstoffindustrie (VDB).

Die derzeit bestehenden Anti-Dumping-Zölle belaufen sich für Argentinien auf etwa 25 Prozent, im Fall von Indonesien werden rund 19 Prozent erhoben. Die von der Kommission nunmehr für Argentinien vorgesehenen Zölle würden nur noch etwa neun Prozent, für Indonesien etwa fünf Prozent betragen und damit ohne Wirkung gegen die weiterhin bestehenden Dumping-Lieferungen aus diesen Ländern bleiben. Die Zölle wurden im Jahr 2013 verhängt, weil Argentinien und Indonesien ihrer heimischen Biodieselindustrie einen unfairen Wettbewerbsvorteil in Form von so genannten Differenzierten Exportsteuern (Differential Export Taxes / DETs) verschaffen. Soja- und Palmöl als Rohstoff für die Biodieselproduktion werden dabei im Herkunftsland mit so hohen Exportsteuern belegt, dass die jeweiligen heimischen Verarbeiter die Rohstoffe für die Biodieselproduktion zu im Vergleich zum Weltmarkt drastisch günstigeren Preisen beziehen können. Die Folge davon ist, dass die Biodieselexporte aus diesen Ländern gedumpt auf den Weltmarkt gelangen.

Text: Verband der Deutschen Biokraftstoffindustrie e.V. (VDB)

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