2021 wurde im Leistungsbetrieb der vier Reaktoren eine Reaktorschnellabschaltung verzeichnet: Am 12. November 2021 kam es im Rahmen einer Instandsetzungsmassnahme im AKW Gösgen zu einer automatischen Reaktorschnellabschaltung.

Ensi: Schweizer Kernanlagen haben 2021 Sicherheitsvorgaben eingehalten

(PM) Beim Betrieb der Schweizer Kernanlagen wurden im Jahr 2021 die gesetzlichen Sicherheitsvorgaben eingehalten. Zu diesem Schluss kommt das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat Ensi in einer ersten Bilanz zum vergangenen Aufsichtsjahr. (Article en français >>)


Die Anlagen befinden sich laut Ensi in einem sicherheitstechnisch guten Zustand und die gesetzlichen Sicherheitsvorgaben wurden im Jahr 2021 eingehalten. Auch während der Stilllegung des AKW Mühleberg seien die Anforderungen an die nukleare Sicherheit erfüllt worden. Das Ensi führte auch im vergangenen Jahr angemeldete und unangemeldete Inspektionen sowie die nötigen Aufsichtsgespräche durch. Die Anzahl meldepflichtiger Vorkommnisse lag unter dem Durchschnitt der Vorjahre.

2021 haben die Kernanlagen dem Ensi 25 Vorkommnisse gemeldet:

4 Vorkommnisse betrafen das AKW Beznau 1,
2 Vorkommnisse betrafen das AKW Beznau 2,
8 Vorkommnisse betrafen das AKW Gösgen,
5 Vorkommnisse betrafen das AKW Leibstadt,
3 Vorkommnisse betrafen das AKW Mühleberg (ausser Betrieb),
2 Vorkommnisse betrafen die Kernanlagen des PSI,
1 Vorkommnis betraf das Zentrale Zwischenlager ZZL.

Das Ensi wird in seinem Aufsichtsbericht 2021 im zweiten Quartal 2022 detailliert über die Vorkommnisse berichten.

Reaktorschnellabschaltung
Im Jahr 2021 wurde im Leistungsbetrieb der vier Reaktoren eine Reaktorschnellabschaltung verzeichnet: Am 12. November 2021 kam es im Rahmen einer Instandsetzungsmassnahme im AKW Gösgen zu einer automatischen Reaktorschnellabschaltung.

Verlängerte Revision im AKW Leibstadt
Die Revision im AKW Leibstadt dauerte aufgrund von Nachrüstungsprojekten länger als üblich. Dies war vor allem auf den Ersatz des Reaktorumwälzsystems, das die Zirkulation des Wassers im Reaktorkern regelt, zurückzuführen. Neben dem Reaktorumwälzsystem wurde auch der Kondensator ersetzt. Der Kondensator leitet die Wärme vom inneren Reaktorkreislauf auf den äusseren Kühlkreislauf. Zudem erfolgten der Brennelementwechsel und umfangreiche Prüf- und Instandhaltungsarbeiten. Das Ensi wurde korrekt von der AKW-Betreiberin über die Verlängerung informiert. Nach der rund sechsmonatigen Revision erteilte das Ensi dem AKW Leibstadt am 1. Dezember 2021 die Freigabe für das Wiederanfahren, mit der das AKW den Leistungsbetrieb wieder aufnehmen konnte (siehe ee-news.ch vom 13.12.2021 >>).

Forschungsreaktor der Uni Basel stillgelegt
Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat den Forschungsreaktor der Universität Basel Ende 2021 aus der Kernenergiegesetzgebung entlassen. In seiner Verfügung vom 23. November 2021 hält das UVEK fest, dass der ehemalige Reaktor keine radiologische Gefahrenquelle mehr darstellt und es sich nicht mehr um eine Kernanlage im Sinne des Kernenergiegesetzes handelt. Der Forschungsreaktor des Typs AGN-211-P ist somit der erste Reaktor, der in der Schweiz unter der aktuellen Kernenergiegesetzgebung stillgelegt wurde.

Internationale Überprüfung der Schweizer Aufsicht
Im Oktober 2021 überprüften Expertinnen und Experten der Internationalen Atomenergie-Agentur Iaea das schweizerische Aufsichtssystem und die Arbeit des Ensi (siehe ee-news.ch vom 25.10.2021 >>). Das Team der Irrs-Mission (Integrated Regulatory Review Service) kam zum Schluss, dass das Ensi als unabhängige und fortschrittliche Aufsichtsbehörde die international geltenden Standards des Iaea-Regelwerks erfüllt. Die Empfehlungen, die aus der Mission 2021 für die Aufsicht über die nukleare Sicherheit hervorgehen, wird das Ensi auf seiner Website publizieren und mit einem entsprechenden Massnahmenpaket umsetzen.

Text: Eidgenössisches Nuklearsicherheitsinspektorat Ensi

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