Um die Marktentwicklung von Bio-LNG kurzfristig anzustossen, empfiehlt die Initiative Bio-LNG auf nationaler Ebene einen Investitionszuschuss für die Umrüstung bestehender Biogasanlagen und den Bau neuer Bio-LNG-Anlagen. ©Bild: dena

Flüssigerdgas: dena-Initiative empfiehlt Massnahmen zur Etablierung von Bio-LNG

(dena) Durch den Einsatz von verflüssigtem Biomethan (Bio-LNG) im Schwerlastverkehr kann die Biokraftstoffmenge bis 2030 verdoppelt und der Anteil von Biokraftstoffen auf Basis von Rest- und Abfallstoffen von derzeit 30 Prozent auf mehr als 50 Prozent erhöht werden. Auf diese Weise liessen sich rund 7 Millionen Tonnen CO2 im Jahr 2030 zusätzlich einsparen.


Das zeigt eine Studie, die die Deutsche Energie-Agentur (dena) mit Partnern aus Energie- und Mineralölwirtschaft, Anlagenbau und Schifffahrt in ihrer gemeinsamen Initiative Bio-LNG veröffentlicht hat. Die Initiative plädiert deshalb für eine Verbesserung der politischen Rahmenbedingungen, etwa durch die Erhöhung der nationalen Treibhausgas (THG)-Minderungsquote im Verkehr, eine Weiterentwicklung der Lkw-Maut sowie Investitionsanreize in Form von Investitionszuschüssen oder Ausschreibungen.

Wichtiger Beitrag zum Erreichen der Klimaziele
Andreas Kuhlmann, Vorsitzender der dena-Geschäftsführung, zu den Studienergebnissen: „Bio-LNG kann einen wichtigen Beitrag zum Erreichen der Klimaziele im Jahr 2030 leisten, vor allem im Strassengüter- und Schiffsverkehr. Die Politik hat es in der Hand, mit besseren Rahmenbedingungen den Weg dafür zu ebnen. Die Nutzung von Bio-LNG sollte gegenüber fossilen Kraftstoffen im Verkehr begünstigt werden.“

Die EU habe bereits vorgelegt: Die novellierte Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED2) legt eine Erhöhung des Anteils fortschrittlicher Kraftstoffe von .05 Prozent im Jahr 2020 auf 1.75 Prozent im Jahr 2030 fest. Bio-LNG aus Gülle, Bioabfällen und anderen Rest- und Abfallstoffen stelle eine kostengünstige inländische Option zur Erfüllung dieser Vorgaben dar.

Erhöhung der THG-Minderungsquote im Verkehr
Ein erster wichtiger Schritt sei die vom deutschen Bundeskabinett beschlossene Novelle der 38. Bundes-Immissionsschutzverordnung, wodurch Bio-LNG auf die THG-Minderungsquote im Verkehrssektor angerechnet werden kann. Ausserdem sollte Bio-LNG auch dann auf die THG-Minderungsquote angerechnet werden dürfen, wenn es in der Schifffahrt zum Einsatz kommt. Momentan ist das noch nicht der Fall. Um die mit Bio-LNG verbundenen THG-Minderungspotenziale und Umweltvorteile zu nutzen und die Einführung synthetisch erzeugter erneuerbarer Kraftstoffe vorzubereiten, sei die THG-Minderungsquote kontinuierlich bis 2030 anzuheben und dynamisch an die Entwicklung der Elektromobilität anzupassen, damit der Ausbau der Elektromobilität nicht zu Lasten von erneuerbaren Kraftstoffen geht.

Weitere Impulse durch THG-Komponente in Lkw-Maut und Investitionsanreize
Nach Einschätzung der Initiative gibt es über die THG-Minderungsquote hinaus vielversprechende Ansätze zur Förderung von Bio-LNG und anderer erneuerbarer Kraftstoffe. So prüft die EU, THG-Emissionen bei der Festlegung der Mautgebühren im Strassengüterverkehr zu berücksichtigen oder erneuerbare Kraftstoffe auf die CO2-Flottengrenzwerte von schweren Nutzfahrzeugen anzurechnen. Die THG-Komponente in den Mautgebühren müsste so ausgestaltet werden, dass Spediteure einen Anreiz haben, Bio-LNG statt fossile Kraftstoffe zu tanken. Dafür müsste die Lkw-Maut, bei Verwendung von Bio-LNG mit einer THG-Reduktion um mindestens 50 Prozent, um 5 Cent pro Kilometer geringer sein als bei fossilen Kraftstoffen. Allerdings ist mit der Umsetzung einer solchen Regelung auf EU- und nationaler Ebene erst ab 2023 zu rechnen.

Um die Marktentwicklung schon vorher anzustossen, empfiehlt die Initiative Bio-LNG auf nationaler Ebene einen Investitionszuschuss für die Umrüstung bestehender Biogasanlagen und den Bau neuer Bio-LNG-Anlagen. Möglich wäre auch eine auf wenige Jahre befristete Ausschreibung von Bio-LNG-Produktionsvolumen. Somit wäre Bio-LNG bereits verfügbar, wenn die EU zu einem späteren Zeitpunkt weitergehende Massnahmen beschliesst. Zudem wäre für die ersten Biogasanlagen, deren Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ab 2020 ausläuft, ein neues Geschäftsmodell geschaffen. Grundsätzlich sei es wichtig, die in der RED2 festgelegten Nachhaltigkeitsanforderungen für Biokraftstoffe und erneuerbare Kraftstoffe anzuwenden und die Massnahmen gut aufeinander abzustimmen.

Grosses Potenzial für Erzeugung von Bio-LNG
Laut Studie beläuft sich das Potenzial zur Erzeugung von Bio-LNG auf 424 bis 697 Petajoule (PJ) im Jahr 2030. Darin enthalten sind 138 bis 151 PJ durch die Umrüstung bestehender Biogasanlagen der erforderlichen Anlagengrösse, die aktuelle Biomethanproduktion von 31 PJ sowie zusätzlich erschliessbare biogene Rohstoffe (263-578 PJ). Bis 2020 werden rund 1.000 Lkw und etwa 10 Schiffe mit LNG-Antrieb in Deutschland unterwegs sein. Der bis 2030 projizierte Bedarf an LNG in der Schifffahrt und im Strassen-Schwerlastverkehr beträgt 35-117 PJ und könnte vollständig auf Bio-LNG umgestellt werden.

Über Bio-LNG
Bio-LNG bezeichnet Methan, das in einer Biogasanlage gewonnen und anschliessend verflüssigt wird. Es besitzt die gleichen chemischen Eigenschaften wie verflüssigtes Methan aus Erdgas (Liquified Natural Gas, LNG). Der grosse Vorteil im Vergleich zu komprimiertem Erdgas (CNG) beziehungsweise komprimiertem Biomethan ist die höhere Energiedichte durch die Verflüssigung. Das macht Bio-LNG gerade für den Schwerlastverkehr interessant, der auf hohe Energiedichten angewiesen ist. Im Vergleich zu herkömmlichen Diesel besitzt Bio-LNG zwar eine geringere Dichte, spart aber 80 Prozent CO2 und bis zu 85 Prozent Stickoxide. Schwefeloxide und Feinstaub entfallen fast vollständig.

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Initiative Bio-LNG >>

Text: Deutsche Energie-Agentur (dena)

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