Da die Restwasserreduktion zeitlich auf sieben Monate beschränkt ist, stuft der Bundesrat die Auswirkungen auf die Umwelt als vertretbar und im Vergleich zum volkswirtschaftlichen Nutzen als verhältnismässig ein. Bild: A. Niederhäusern

Bundesrat: Rund 45 Wasserkraftwerke dürfen Restwasserabgabe bis Ende April reduzieren

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 30. September 2022 eine weitere Massnahme zur Stärkung der Stromversorgungssicherheit gutgeheissen. Wasserkraftwerke, die erhöhte ökologische Anforderungen erfüllen, sollen mehr Wasser für die Stromproduktion nutzen. Die entsprechende Verordnung ist auf sieben Monate befristet und tritt am 1. Oktober 2022 in Kraft und dauert bis Ende April 2023. Mit der Massnahme kann die Stromproduktion um maximal 150 GWh gesteigert werden. (Texte en français >>)


Anwenden sollen die Regelung Wasserkraftwerke, die nach 1992 eine neue Nutzungskonzession erhalten haben und aus ökologischen Gründen höhere Restwassermengen abgeben als die gesetzlich minimal erforderlichen Mengen. Von den insgesamt rund 1500 Wasserkraftwerken in der Schweiz betrifft die Regelung damit rund 45 Anlagen. Der Bundesrat rechnet dank dieser Massnahme mit einer Zunahme der Stromproduktion von maximal 150 GWh. Dies entspricht etwa der jährlichen Stromproduktion eines Aare-Flusskraftwerks, respektive 30 % der vom Bundesrat beschlossenen Wasserkraftreserve für den kommenden Winter in den Schweizer Stauseen.

Auswirkungen auf die Umwelt
Das Gewässerschutzgesetz legt für Wasserkraftwerke die minimal notwendige Restwassermenge basierend auf hydrologischen Parametern fest. Diese Mindestrestwassermenge wird gemäss Gesetz in verschiedenen Konstellationen erhöht. Mit der heute vom Bundesrat verabschiedeten Verordnung wird die Restwassermenge der 45 Kraftwerke, die heute höhere Anforderungen erfüllen, für sieben Monate auf die minimal notwendige Mindestrestwassermenge reduziert.

Temporären Einschränkung der Fischwanderung
Da die Restwasserreduktion zeitlich auf sieben Monate beschränkt ist, stuft der Bundesrat die Auswirkungen auf die Umwelt als vertretbar und im Vergleich zum volkswirtschaftlichen Nutzen als verhältnismässig ein. Es ist insbesondere mit einer temporären Einschränkung der Fischwanderung zu rechnen. Das kann die Fortpflanzung des Fischbestandes 2023 erschweren. Erst bei einer langfristigen Anwendung der Regelung wären irreversible Auswirkungen auf Biodiversität, Wasserversorgung oder Wasserqualität zu erwarten.

Weitere Massnahmen prüfen
Zuständig für die Umsetzung der Verordnung sind die Kantone, bei Grenzkraftwerken das Bundesamt für Energie BFE. Der Bundesrat empfiehlt den Kantonen ausserdem, dass sie ergänzende Massnahmen zur Steigerung der Stromproduktion prüfen, die in ihrem Zuständigkeitsbereich liegen. Zu den empfohlenen Massnahmen gehören die temporäre Erhöhung der Staukote bei Flusskraftwerken, sofern damit keine anderweitigen Schäden entstehen, sowie die befristete Bewilligung eines optimierten Kraftwerkeinsatzes, der über die Konzession hinausgeht.

Text: Der Bundesrat

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