Die Reserve-Energie soll marktbasiert beschafft werden, und die Modalitäten im Fall eines Abrufs sollen möglichst marktnah ausgestaltet sein. Image: A. Niederhäusern

VSE: Wasserkraftreserve, ein wichtiges Element von vielen, die es dringend braucht

(VSE) Der Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen VSE unterstützt die vorgezogene Einführung einer Wasserkraftreserve, welche zur Überbrückung von allfälligen kurzzeitigen Versorgungsengpässen wegen unsicheren Importmöglichkeiten beitragen würde. Auf mittlere und längere Sicht sind zur Sicherstellung der Versorgung zudem besonders Massnahmen von höchster Bedeutung, die einen effektiven Ausbau der erneuerbaren Stromproduktion bewirken. (Texte en français >>)


Mittels jährlicher Ausschreibungen sollen sich Speicherwasserkraftwerke verpflichten können, einen Teil des Energieinhalts ihrer Speicherseen als Reserve vorzuhalten. Während der Dauer der Verpflichtung darf diese Reserve-Energie nicht am Markt veräussert werden und muss jederzeit abrufbar sein. Der Bundesrat plant die Einführung der Wasserkraftreserve auf vorgezogenem Weg per Verordnung. Die Reserve stünde damit bereits kommenden Winter/Frühling bereit, um mögliche Engpässe zu überbrücken.

Marktbasiert und -nah
Der VSE begrüsst das rasche Vorgehen des Bundesrats im Sinne der Versorgungssicherheit und schlägt Optimierungen zur Ausgestaltung und Umsetzung der Reserve vor. Die Reserve-Energie soll marktbasiert beschafft werden, und die Modalitäten im Fall eines Abrufs sollen möglichst marktnah ausgestaltet sein. Die Rollen- und Aufgabenzuteilung muss noch besser geklärt werden: Fragen der Dimensionierung und Ausgestaltung der Reserve, einschliesslich der Berechnungsmethodik und Überprüfung, müssen der ElCom obliegen, während sich die Aufgaben von Swissgrid auf die operative Abwicklung beschränken müssen. Datenlieferungen und Auskunftspflichten durch die Betreiber, die an der Reserve teilnehmen, müssen auf ein Minimum bzw. den konkreten Bedarf beschränkt sein.

Alle sollen Reserven anbieten können
Im Sinn der Rechtssicherheit sollte auch eine gesetzliche Grundlage für die Reserve geschaffen werden. Eine solche ist bereits im "Mantelerlass" (Revision Energie- und Stromversorgungsgesetz) vorgesehen. Das Geschäft befindet sich im Parlament, derzeit beugt sich vorberatend die UREK-S darüber. Damit die Reserve auch künftigen Anforderungen genügt, sollte sie möglichst offen als Energiereserve ausgestaltet sein, d.h. allen Produktionstechnologien und auch den Verbrauchern (Angebot von Verbrauchsreduktionen) offenstehen.

VSE Stellungnahme zur Verordnung über die Errichtung einer Wasserkraftreserve >>

Text: Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen VSE

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