Der Abschluss des Verschmelzungsvertrags zwischen der Innogy SE und der Eon Verwaltungs SE zur Durchführung des umwandlungsrechtlichen Squeeze-out ist für den 22. Januar 2020 geplant. ©Bild: Eon

Eon: Legt Höhe der Barabfindung für Squeeze-out der Innogy-Minderheitsaktionäre fest

(PM) Im September hat Eon dem Innogy Vorstand die Absicht mitgeteilt, zeitnah eine Verschmelzung der Innogy SE auf die Eon Verwaltungs SE unter Ausschluss der verbliebenen Minderheitsaktionäre (umwandlungsrechtlicher Squeeze-out) durchzuführen. Eon hält derzeit über die Eon Verwaltungs SE, eine Eon-Konzerngesellschaft, 90 Prozent aller Innogy-Aktien.


Jetzt hat Eon dem Innogy-Vorstand mitgeteilt, dass die an die verbliebenen Minderheitsaktionäre der Innogy zu zahlende Barabfindung auf 42.82 Euro je Innogy-Aktie festgelegt wird. Dies entspricht dem volumengewichteten Dreimonatsdurchschnittskurs für den Dreimonatszeitraum vor dem Übertragungsverlangen der Eon im September. Die Angemessenheit dieser Barabfindung wurde durch den gerichtlich bestellten sachverständigen Prüfer bestätigt.

Squeeze-out am 22. Januar 2020
Der Abschluss des Verschmelzungsvertrags zwischen der Innogy SE und der Eon Verwaltungs SE zur Durchführung des umwandlungsrechtlichen Squeeze-out ist für den 22. Januar 2020 geplant. Die ausserordentliche Hauptversammlung der Innogy SE, die einen Beschluss über die Übertragung der Innogy-Aktien der verbliebenen Minderheitsaktionäre fassen soll, wird voraussichtlich am 4. März 2020 stattfinden. Nach Beschlussfassung der Hauptversammlung der Innogy SE wird der verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses und der Verschmelzung in das Handelsregister wirksam.

Text: Eon SE

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