Bundesrat: Bericht über die Zuständigkeiten in kernenergierechtlichen Bewilligungsverfahren

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 26. Juni 2019 den Bericht «Regelung der Zuständigkeiten in kernenergierechtlichen Bewilligungsverfahren» verabschiedet und damit das Postulat 12.3131 «Sach- und Entscheidkompetenz in der Atomaufsicht vereinigen» von Nationalrat Stefan Müller-Altermatt vom 12. März 2012 beantwortet. (Texte en français >>)


Das Postulat hatte den Bundesrat beauftragt, eine Zusammenlegung der Sach- und Entscheidkompetenzen im Bereich der kernenergierechtlichen Bewilligungen zu prüfen. Das Postulat stützte sich auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. März 2012 im Verfahren um die Aufhebung der Befristung der Betriebsbewilligung für das Kernkraftwerk Mühleberg. Dieses Urteil wurde allerdings nie rechtskräftig, da es vom Bundesgericht mit Entscheid vom 28. März 2013 umgestossen wurde. Der Bericht kommt zum Schluss, dass mit der Rechtsprechung des Bundesgerichts die Anliegen des Postulats erfüllt sind und eine Anpassung der Kernenergiegesetzgebung deshalb nicht erforderlich ist.

Postulatsbericht «Regelung der Zuständigkeiten in kernenergierechtlichen Bewilligungsverfahren» >>

Text: Der Bundesrat

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