Das Postulat hatte den Bundesrat beauftragt, eine Zusammenlegung der Sach- und Entscheidkompetenzen im Bereich der kernenergierechtlichen Bewilligungen zu prüfen. Das Postulat stützte sich auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. März 2012 im Verfahren um die Aufhebung der Befristung der Betriebsbewilligung für das Kernkraftwerk Mühleberg. Dieses Urteil wurde allerdings nie rechtskräftig, da es vom Bundesgericht mit Entscheid vom 28. März 2013 umgestossen wurde. Der Bericht kommt zum Schluss, dass mit der Rechtsprechung des Bundesgerichts die Anliegen des Postulats erfüllt sind und eine Anpassung der Kernenergiegesetzgebung deshalb nicht erforderlich ist.
Postulatsbericht «Regelung der Zuständigkeiten in kernenergierechtlichen Bewilligungsverfahren» >>
Text: Der Bundesrat
0 Kommentare