Sollte der Gesetzgeber am Wunsch einer vollständigen Liberalisierung festhalten, schlägt der DSV als weitere Innovation eine dezentrale Marktöffnung vor: Jede Gemeinde könnte autonom über eine Marktöffnung in ihrem Versorgungsgebiet entscheiden.

Dachverband Schweizer Verteilnetzbetreiber: Die Energiestrategie 2050 braucht ein neues Strommarktdesign

(DSV) Der Dachverband Schweizer Verteilnetzbetreiber (DSV) weist die vorgesehene Revision des Stromversorgungsgesetzes (StromVG) (siehe ee-news.ch vom 18.10.2018 >>) zur Überarbeitung zurück. Zugleich schlägt er ein neues Marktdesign vor, das im Einklang mit den Zielen der Energiestrategie 2050 steht.


Da das geltende StromVG den Anforderungen einer stetig wachsenden dezentralen Stromversorgung nicht mehr genügt, steht der Dachverband Schweizer Verteilnetzbetreiber (DSV) der Idee einer Revision grundsätzlich positiv gegenüber. Der Vernehmlassungsentwurf des Bundes weist jedoch eine Reihe von Schwächen auf: So bleibt etwa das bestehende Marktdesign nahezu unangetastet, was einer erfolgreichen Umsetzung der Energiestrategie 2050 zuwiderläuft. Zudem sind trotz der vorgesehenen vollständigen Marktöffnung massive regulierende Eingriffe vorgesehen, deren Wirkung fragwürdig bleibt.

Stärkung des HKN-Markts als Basis für neues Strommarktdesign
Eine vollständige Öffnung des Strommarkts darf aus Sicht des DSV nur unter den Bedingungen erfolgen, dass die Versorgungssicherheit sowie die Gesamtökologie der Schweizer Stromversorgung nicht verschlechtert werden. Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf würden Schweizer Anbieter und Erzeuger jedoch ungeschützt dem EU-Strommarkt ausgesetzt, wodurch der Anreiz für Investitionen in hiesige erneuerbare Energien nahezu auf null sinkt.

Der DSV fordert daher, dass mit der vollständigen Marktöffnung zugewartet wird, bis ein geeignetes Strommarktdesign etabliert ist. Im Sinne eines konstruktiven Vorschlags regt er ein neues Marktdesign an, das den Herkunftsnachweisen eine zentrale Rolle beimisst: Dabei würden aufwändige Transportwege des Stroms ebenso mit einem Aufpreis versehen wie eine hohe Umweltbelastung bei der Produktion – lokale Produktion mit tiefer Umweltbelastung (etwa: CH-Wasserkraft) würde dadurch gegenüber internationaler Grossproduktion mit hoher Umweltbelastung (etwa: Kohlestrom aus der EU) nicht mehr benachteiligt.

Grundversorgung verzerrt den Markt weiter
Der DSV erachtet zudem die in der Vorlage vorgesehene Grundversorgung für Endkunden, die ihren Strom nicht im freien Markt beziehen wollen, als überflüssig. Die Verpflichtung des örtlichen Netzbetreibers zur Belieferung von Endkunden, die im freien Markt keinen Stromlieferanten finden, genügt vollauf (sogenannte Ersatzversorgung). Soll der Markt wirklich wie vorgesehen spielen, ist auf marktverzerrende Elemente, wie etwa Vorgaben an die Stromqualität, zu verzichten – zumal das anvisierte Ziel, die Stärkung der hiesigen Wasserkraft, mit diesem Vorgehen ohnehin verfehlt wird.

Dezentrale statt zentrale Marktöffnung
Sollte der Gesetzgeber am Wunsch einer vollständigen Liberalisierung festhalten, schlägt der DSV als weitere Innovation eine dezentrale Marktöffnung vor: Jede Gemeinde könnte autonom über eine Marktöffnung in ihrem Versorgungsgebiet entscheiden. Dies würde das bei einer vollständigen Marktöffnung entstehende Dilemma entschärfen, dass sich die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger zwar an der Urne für lokale Investitionen in erneuerbare Energien aussprechen, aber gleichzeitig Billigstrom aus dem Ausland kaufen können.

Bei einer dezentralen Marktöffnung entscheiden die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, ob sich die Stromversorgung ihrer Gemeinde an den Zielen der Energiestrategie 2050 orientieren soll. Sie tragen so auch die entsprechenden finanziellen Konsequenzen mit – und die Gemeinde erhält eine zusätzliche Sicherheit für Investitionen in neue erneuerbare Energien.

DSV-Stellungnahme zur Revision des Stromversorgungsgesetzes (StromVG) >>

Text: Dachverband Schweizer Verteilnetzbetreiber (DSV)

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