Der gesetzlich erlaubte Wärmebedarf der Gebäude soll den neuen Entwicklung angepasst werden. Richtgrösse dafür sind die neuen Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn 2014).

Kanton Zürich: Will gesetzlich erlaubten Wärmebedarf von Gebäuden an MuKEn 2014 anlehnen

(ee-news.ch) Der Kanton Zürich will seine energetischen Bauvorschriften den heutigen technischen Möglichkeiten anpasst. Die Richtgrösse für den gesetzlich erlaubten Wärmebedarf der Gebäude sind die neuen Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn 2014). Einerseits soll der Energiebedarf von Neubauten für Heizung und Warmwasser weiter sinken. Andererseits soll nach dem Ersatz einer alten Öl- oder Gasheizung durch ein neues fossiles Heizsystem ein Wärmeanteil von mindestens 10 Prozent durch erneuerbare Energie gedeckt werden.


Der Regierungsrat hat die Baudirektion zur Vernehmlassung der entsprechenden Änderungen im kantonalen Energiegesetz ermächtigt.

Nur ausreichend und wirtschaftlich, sondern auch umweltschonend
Gemäss seinen energiepolitischen Zielen soll die Energieversorgung des Kantons Zürich nicht nur ausreichend und wirtschaftlich, sondern auch umweltschonend sein. Mit nichterneuerbaren Energien soll sparsam umgegangen und der Energieverbrauch kontinuierlich gesenkt werden. Gut gedämmte Häuser sowie möglichst energieeffizientes Heizen, Kühlen und Erzeugen von Warmwasser leisten einen wichtigen Beitrag zum Erreichen dieser Ziele. Der Kanton Zürich hat darum die Vorschriften im Gebäudebereich in den letzten Jahrzehnten laufend dem jeweiligen Stand der Technik angepasst.

MuKEn als Richtgrösse
Mit Erfolg: In den letzten vierzig Jahren hat sich der Wärmebedarf von Neubauten für Warmwasser und Heizung pro Quadratmeter um rund drei Viertel verringert. Die Gebäudetechnik hat inzwischen weitere Fortschritte gemacht. Der gesetzlich erlaubte Wärmebedarf der Gebäude soll nun dieser Entwicklung angepasst werden. Richtgrösse dafür sind die neuen Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn 2014). Der Regierungsrat hat sich zum Ziel gesetzt, noch in der laufenden Legislatur eine Vorlage zur Anpassung des Energiegesetzes an die MuKEn 2014 auszuarbeiten. Nun hat er die Baudirektion ermächtigt, die beabsichtigten Änderungen im Energiegesetz in die Vernehmlassung zu geben.

Zwei wesentliche Bestandteile
Zwei wesentliche Bestandteile der MuKEn 2014 sollen ins Energiegesetz des Kantons Zürich übernommen werden. Einerseits soll der Energiebedarf von Neubauten für Heizung und Warmwasser weiter sinken. Andererseits soll nach dem Ersatz einer alten Öl- oder Gasheizung durch ein neues fossiles Heizsystem ein Wärmeanteil von mindestens 10 Prozent durch erneuerbare Energie gedeckt werden. Dieser Anteil kann beispielsweise durch die Installation von Warmwasser-Sonnenkollektoren auf dem Dach erfüllt werden. Auch der Einsatz einer bei Neubauten heute üblichen Wärmepumpe als Heizungsersatz oder als Ergänzung zu einer neuen, effizienten Öl- oder Gasheizung ist möglich. Die beiden Massnahmen werden zu einer weiteren Abnahme des Verbrauchs an nichterneuerbarer Energie führen. Gleichzeitig leisten sie auch einen wichtigen Beitrag an das kantonale Klimaziel, das bis 2050 eine Verringerung des CO2 Ausstosses auf 2.2 Tonnen pro Kopf und Jahr vorsieht.

Die Vernehmlassung dauert vom 14. Juni 2018 bis 19. Oktober 2018.

Text: ee-news.ch, Quelle: Kanton Zürich

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