Die Aussichten für landwirtschaftliche Biogasanlagen wären rosig, so der Vorsitzende Müller, aber die Realität sei eine andere. Denn ob und welchen Stellenwert die Biogasanlagen in der neuen Stromwelt haben werden, ist noch unklar.

Landwirtschaftliche Biogasanlagen: Betreiber setzen grosse Hoffnung auf CO2-Gesetz

(PM) An der Generalversammlung der Genossenschaft Ökostrom Schweiz, dem Verband der landwirtschaftlichen Biogasanlagenbetreiber, war die Zukunft der Biogasanlagen ein zentrales Thema. Gemäss Präsident Michael Müller ist zurzeit völlig unklar, ob und welchen Stellenwert die Biogasanlagen in der neuen Stromwelt haben werden, wie die KEV-Nachfolgelösung aussieht oder welchen Stellenwert die Gaseinspeisung haben wird.


Für die Genossenschaft Ökostrom Schweiz ist klar, dass die von den Biogasanlagen erbrachten Umweltleistungen vermehrt über das neue CO2-Gesetz abgegolten werden müssen und zwar so, dass eine langfristige Wirtschaftlichkeit gewährleistet werden kann. So setzt sich die Genossenschaft aktuell stark dafür ein, das ungenutzte Potenzial bei der energetischen Verwertung von Hofdüngern aufzuzeigen.

Gute Voraussetzungen
An der Generalversammlung von Ökostrom Schweiz, die am 17. April stattfand, bestand Einigkeit darüber, dass die Voraussetzungen für die Biogasanlagen selten besser gewesen sind als jetzt, denn erstens: Mit dem Ausstieg aus der Kernenergie fehlt dereinst ein Drittel des in der Schweiz produzierten Stroms. Die Schweiz hat sich am 21. Mai 2017 in einer historischen Abstimmung zur Energiezukunft und zu den Erneuerbaren Energien bekannt und der grosse Teil dieser Produktion soll aus dem Inland kommen. „Geld bleibt hier!“ war der Slogan. Das neue Energiegesetz sieht ehrgeizige Ziele beim Zubau der neuen Produktionen vor. Und in den Köpfen der Gesellschaft findet zunehmend ein Umdenken in Sachen Energie statt hin zu den Erneuerbaren.

Und zweitens: Mit der Ratifizierung des Klimaabkommens von Paris hat sich die Schweiz – wenn auch fast als letztes Land der Weltgemeinschaft – zu einer Dekarbonisierung des Landes verpflichtet. Das heisst nicht einfach ein paar Ölheizungen weniger oder etwas sparsamere Autos. Ist es unserem Land wirklich ernst, dann wird der Absenkpfad des CO2-Ausstosses nur durch einschneidende Massnahmen erreicht werden. Insbesondere die Treibstoffimporteure sind in der Pflicht, den durch den fossilen Treibstoffverbrauch verursachten CO2-Ausstoss zu kompensieren.

Theoretisch rosige Zukunft
Biogasanlagen leisten mit der Stromproduktion einen Beitrag zum Ersatz der Kernkraftwerke und sie leisten parallel dazu einen grossen Beitrag an den Klimaschutz. Bei den Hofdüngern besteht noch ein grosses, bisher ungenutztes Potenzial; heute werden nur rund ca. 4 % davon energetisch genutzt. Die gegen 100 Mitgliedschaftsanlagen produzieren jährlich rund 110 GWh Strom und erbringen gleichzeitig eine CO2-Reduktionsleisung von jährlich ca. 75‘600 Tonnen. Hinzu kommen die Wärmeproduktion und die Möglichkeit, auf Abruf Regelenergie zu produzieren. Für Präsident Müller ist klar: „Die Aussichten wären rosig, aber die Realität ist eine andere.“

… aber die Realität sieht anders aus
Obwohl die KEV in etwas mehr als 4 Jahren ausläuft, ist noch keine Nachfolgelösung in Sicht. Hinter den politischen Kulissen wird eifrig am neuen Strommarktdesign gewerkelt. Ob und welchen Stellenwert die Biogasanlagen in dieser neuen Stromwelt haben werden, wie die KEV-Nachfolgelösung aussieht oder welchen Stellenwert die Gaseinspeisung haben wird, ist offen. Gleichzeitig wird das CO2-Gesetz totalrevidiert. Auch hier ist noch offen, ob und wie Klimaschutzleistungen der Biogasanlagen abgegolten werden. Beide Themen beschäftigen die Genossenschaft Ökostrom Schweiz stark. Für die Genossenschaft Ökostrom Schweiz ist klar, dass die von den Biogasanlagen erbrachten Klimaschutzleistungen verstärkt über das neue CO2-Gesetz abgegolten werden müssen und zwar so, dass eine langfristige Wirtschaftlichkeit gewährleistet werden kann. Nebst der Klimaschutzleistung produzieren Biogasanlagen inländischen Strom, Brenn- oder Treibstoff, was vor Ort genutzt oder ins Netz eingespiesen werden kann. Damit dieses ungenutzte Potenzial erschlossen werden kann, setzt sich der Verband für rechtliche Rahmenbedingungen ein, welche einen wirtschaftlichen Betrieb von Biogasanlagen ermöglichen.

Erfolgreiche Registrierung eines Klimaschutzprogramms
An der diesjährigen Generalversammlung wurde bekannt, dass ein neues Klimaschutzprogramm vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) offiziell als Schweizer Kompensationsprojekt mit der Nummer 0176 registriert wurde. Ökostrom Schweiz hat dieses neue Klimaschutzprogramm Ende 2016 beim BAFU zur Registrierung als Schweizer Kompensationsprogramm eingereicht. Dieses vom BAFU anerkannte Programm hat den Vorteil, dass Biogasanlagen teilnehmen können die Strom oder Brennstoffe produzieren oder Gas einspeisen.

Die Genossenschaft Ökostrom Schweiz ist der Verband der landwirtschaftlichen Biogasanlagen. Die Generalversammlung hat in der Vianco Arena in Brunegg stattgefunden.

Text: Ökostrom Schweiz

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