Ausgehend von der weissen Landkarte benötigt die BGE zunächst Daten, mit denen sie die im Gesetz festgelegten Ausschlusskriterien auf das gesamte Bundesgebiet anwenden kann. Dabei handelt es sich um tektonische, bergtechnische und hydrogeologische Daten. Diese Daten hat die BGE im August bei den geologischen Diensten der Bundesländer sowie den Bergbehörden abgefragt. In den kommenden Monaten werden die nun vorliegenden Daten ausgewertet und noch ausstehende Informationen und Datenlieferungen gemeinsam mit den Behörden abgestimmt.
Weitere Daten erforderlich
Für die anschliessende Anwendung der Mindestanforderungen und geowissenschaftlichen Abwägungskriterien an einen möglichen Standort müssen weitere Daten bei den Behörden abgefragt werden. Dazu zählen auch Daten zu Vorkommen der potentiellen Wirtsgesteinsformationen Steinsalz, Tongestein und Kristallingestein in Deutschland, wie z.B. Lage, Mächtigkeit und Erstreckung. Die unter Anwendung der gesetzlich festgelegten Ausschlusskriterien, Mindestanforderungen und geowissenschaftlichen Abwägungskriterien ermittelten Gebiete werden in einem Teilgebiete-Bericht ausgewiesen. Es werden auch diejenigen Gebiete ausgewiesen, für die aufgrund unzureichender Datengrundlage kein begründeter Ausschluss möglich ist. Erster Meilenstein im Standortauswahlverfahren ist dann der Zwischenbericht über die Teilgebiete, die günstige geologische Voraussetzungen für die sichere Endlagerung radioaktiver Abfälle erwarten lassen.
Text: ee-news.ch, Quelle: Bundesgesellschaft für Endlagerung
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