Ab Herbst 2018 gilt eine fünfjährige Übergangsfrist, während der die Holzaschen wie bisher abgelagert werden können. ©Bild: Holzenergie Schweiz

Holzenergie Schweiz: Lösung für die Entsorgung von Holzasche in Sicht

(Holzenergie Schweiz) Die Auflagen der neuen Abfallverordnung haben die Betreiber von Holzheizungen und Deponien mächtig verunsichert. Nun hat das Bundesamt für Umwelt in Zusammenarbeit mit der Branche eine praktikable Lösung für die Ascheentsorgung in Aussicht gestellt.


Am 1. Januar 2016 hat der Bundesrat die neue Abfallverordnung (Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen VVEA) in Kraft gesetzt – mit einschneidenden Neuerungen für die Betreiber von Holzfeuerungen! Konnten diese früher ihre Holzaschen problemlos auf Inertstoffdeponien entsorgen, bedarf es nach dem neuen Buchstaben des Gesetzes dafür nun einer aufwändigen Aufbereitung (Chromatreduktion) der Aschen sowie einer Bestätigung durch eine Laboranalyse, dass die Grenzwerte gemäss VVEA eingehalten sind.

62‘000 Zentralheizungsherden, Pellet-, Stückholz- und Schnitzelheizungen betroffen
Von dieser neuen Regelung wären rund 62‘000 Betreiber von Zentralheizungsherden, Pellet-, Stückholz- und Schnitzelheizungen betroffen gewesen. Schon im Sommer 2016 zeigte es sich aber, dass diese neuen Vorschriften in der Praxis gar nicht eingehalten werden können. Holzenergie Schweiz, der Dachverband der „Wärme aus dem Wald“, hat sich seit 2016 hartnäckig und kompetent bei der zuständigen Abteilung Abfall und Rohstoffe des Bundesamts für Umwelt BAFU für eine pragmatische Lösung eingesetzt. Und weil das BAFU gleichermassen konstruktiv und lösungsorientiert agierte, liess sich gemeinsam ein vernünftiger Ausweg aus der verfahrenen Situation finden.

Fünfjährige Übergangsfrist
Dieser sieht ab Herbst 2018 eine fünfjährige Übergangsfrist vor, während welcher die Holzaschen wie bisher abgelagert werden können. Gleichzeitig, so teilte das BAFU am 14. August 2017 mit, „soll die VVEA zusätzlich mit einer Regelung ergänzt werden, nach der künftig Holzaschen jeglicher Art auf Deponien des Typs D zusammen mit KVA-Schlacken (gut gemischt) abgelagert werden können – dies ohne zeitliche Beschränkung.“ Auf dieser Deponie werden Schlacken aus der Kehrichtverbrennung abgelagert. Diese enthalten sehr viel Eisen, sodass die erforderliche Chromatreduktion von selbst erfolgt. Holzenergie Schweiz dankt dem Bundesamt für Umwelt für die fruchtbare Zusammenarbeit und für die Berücksichtigung der Anliegen der Holzenergiebranche. Es ist dem Verband ein grosses Anliegen, die gesamte Versorgungskette – vom Baum im Wald bis zur Asche in der Deponie – sauber zu Ende zu denken und entsprechend zu organisieren.

Text: Holzenergie Schweiz

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