Peter kritisiert, dass durch zahlreiche Ausnahmen das eigentlich beschlossene Einbauverbot neuer Ölheizungen ab 2026 nicht konsequent umgesetzt wird. Gleichzeitig bleibe eine Stärkung der Nutzungspflicht für erneuerbare Energien aus.

BEE: Deutsches Gebäudeenergiegesetz gibt wichtige Eckpfeiler für klimaneutralen Gebäudebestand auf

(PM) Die deutsche Bundesregierung hat den Entwurf für das Gebäudeenergiegesetz (GEG) beschlossen, der vom Wirtschafts- und Energieministerium vorgelegt wurde. Damit sollen der Koalitionsvertrag, das Klimaschutzprogramm 2030 und die Beschlüsse des Wohngipfels 2018 umgesetzt werden. Das Gebäudeenergiegesetz soll ein neues, einheitliches, aufeinander abgestimmtes Regelwerk für die energetischen Anforderungen an Neubauten, an Bestandsgebäude und an den Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteversorgung von Gebäuden schaffen.


Simone Peter, Präsidentin des deutschen Bundesverbands Erneuerbare Energie (BEE) kritisiert den Entwurf: „Die Bundesregierung hat sich mit dem heutigen Kabinettsbeschluss zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) vom Ziel eines klimaneutralen Gebäudebestandes bis 2050 verabschiedet. Das ist völlig unverständlich. Mit ihrer mutlosen Energie- und Klimapolitik schiebt die Regierung die Probleme weiterhin vor sich her, anstatt sie endlich anzupacken. Das im vorliegenden Gesetzentwurf skizzierte Ordnungsrecht wird keinen zusätzlichen Beitrag zum Klimaschutz im Gebäudesektor leisten.“

Übergreifende Strategie fehlt
„Der Regierung fehlt es nach wie vor an einer übergreifenden Strategie zum Erreichen der Klimaziele im Gebäudesektor. Es braucht neben dem Bekenntnis zu einem klimaneutralen Gebäudebestand im Jahr 2050 endlich die Definition von verbindlichen Zwischenzielen in den Jahren 2030 und 2040“, so Peter. „Verbindliche, überprüfbare Zwischenziele sind wichtig, um auf Kurs zu bleiben.“ Insbesondere kritisiert Peter, dass die Auswirkungen der geplanten CO2-Bepreisung im GEG zunächst unberücksichtigt bleiben: „Mit der CO2-Bepreisung verändern sich die wirtschaftlichen Randbedingungen für Energieeffizienz und Erneuerbare Energien. Es ist daher unverständlich, warum die Bundesregierung erst im Jahr 2023 eine Verschärfung der energetischen Anforderungsniveaus überprüfen wird."

Durch zahlreiche Ausnahmen würde das eigentlich beschlossene Einbauverbot neuer Ölheizungen ab 2026 nicht konsequent umgesetzt. Gleichzeitig bleibe eine Stärkung der Nutzungspflicht für erneuerbare Energien aus. „Dieser Widerspruch macht deutlich, dass das Gebäudeenergiegesetz kaum einen Beitrag zum Einsatz der Erneuerbaren Energien im Gebäudesektor leistet. Die blosse Fortführung der aktuellen Regelungen ist viel zu wenig. Die ordnungsrechtlichen Instrumente müssen weiterentwickelt werden. Der BEE hat hierzu eine Reihe von konkreten Handlungsempfehlungen vorgelegt.“

Text: Deutscher Bundesverband Erneuerbare Energie e. V. (BEE), ee-news.ch

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