Obwohl somit noch kein vollständiger Rechtsrahmen existiert, kristallisieren sich bereits einige Hauptanwendungsgebiete heraus. Neben der Erbringung von Netzdienstleistungen sind dies insbesondere Anwendungsfälle aus dem Industriekundenbereich zur Reduktion der Netzkosten sowie Infrastrukturdienstleistungen. Frankreich, das über einen hohen Anteil von Pumpspeicherkraftwerken für die Energiespeicherung verfügt, führt ein Konsultationsverfahren durch, um die Hindernisse für die Entwicklung neuer Anlagen zu ermitteln.
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Text: Deutsch-französisches Büro für die Energiewende (DFBEW)
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