Rauchzeichen: Die LRV sorgt für saubere Luft. ©Bild: Holzenergie Schweiz

Luftreinhalte-Verordnung LRV: Holz verbrennen und die Luft sauber halten ist kein Widerspruch

(PM) Seit 1986 geliebt, gehasst, befolgt und missachtet: Die Luftreinhalte-Verordnung LRV. Vor einem Jahr einmal mehr revidiert, ist sie die unumstrittene Basis für alle Massnahmen und Vorschriften, die unsere Luft sauberer machen. Die LRV ist eine Erfolgsgeschichte. (Article en français >>)


Die Luftreinhalte-Verordnung LRV soll Menschen, Tiere, Pflanzen, ihre Lebensgemeinschaften und Lebensräume sowie den Boden vor schädlichen oder lästigen Luftverunreinigungen schützen. Der Bund ist für die Ausgestaltung der LRV verantwortlich. Ihr Vollzug ist weitestgehend an die Kantone delegiert. Damit wird dem Föderalismus Rechnung getragen, der hoheitliche Aufgaben soweit als möglich an die tiefere Ebene delegiert (Subsidiaritätsprinzip). Der grundsätzlich edle Gedanke erteilt der höheren Ebene nur dann Handlungsbefugnis, wenn die tiefere Ebene dazu nicht in der Lage ist. Der Mechanismus verhindert zentralistische Machtballungen.

Nicht immer hat der Kleinere Recht
Eine Verordnung wie die LRV setzt allgemeinverbindliche und gleiche Rahmenbedingungen für die ganze Schweiz fest. Von der Beschaffenheit von Brennholz bis zur Ausbringung von Gülle gelten für alle die gleichen Regeln und Grenzwerte. Die Kantone haben die Aufgabe, den Vollzug, d. h. die Einhaltung aller Vorgaben durch alle Akteure durchzusetzen. Sie wenden teilweise ebenfalls das Subsidiaritätsprinzip an und delegieren den Vollzug gewisser Aufgaben an die Gemeinden. Was gut gemeint ist, kann aber zu einem Vollzugswirrwarr führen. Man bekommt mitunter den Eindruck, dass Holz in Zürich nicht gleich brennt wie in Graubünden oder Genf. Strenge und lasche Auslegungen, konsequente und lückenhafte Kontrollen schaffen eine gewisse Rechtsungleichheit. Einige Tatbestände werden in einzelnen Kantonen akzeptiert, in andern nicht. Das ist sicher nicht die Grundidee der LRV. Es besteht Handlungsbedarf, den Vollzug der LRV zu vereinheitlichen, damit für alle die gleichen Bedingungen gelten. Mit dem Zusammenschluss Cercl’Air (Schweizerische Gesellschaft der Lufthygiene-Fachleute) besteht eine Vereinigung von öffentlich-rechtlichen Institutionen und deren Fachleuten, die unter anderem den Vollzug der LRV koordinieren will und soll.

Ein Gesetz ist nur so gut wie sein Vollzug
Vor einem Jahr – per 1. Juni 2018 – wurde eine Revision der LRV in Kraft gesetzt, die eine gesamtschweizerische Messpflicht bzw. Feuerungskontrolle für kleine Holzfeuerungen vorschreibt. Tatsache ist, dass Feuerungskontrollen die Anzahl der schwarzen Schafe stark vermindern können. Einige Kantone haben diesbezüglich in den letzten Jahren beachtliche Erfolge erreicht. Gerade bei den Holzfeuerungen ist dies sehr wichtig, da der Betrieb der Anlagen den grössten Einfluss auf die Emissionen hat. Ob eine Holzfeuerung sauber brennt oder nicht, ist weitgehend eine Sache der Anfeuerungsmethode, der korrekten Bedienung der Anlage und – ganz zentral – der Qualität des Brennstoffs. Schlecht betriebene Anlagen können grosse Feinstaubmengen in die Luft blasen und das Image der gesamten Holzenergiebranche in Verruf bringen. Ein strenger Vollzug ist deshalb für die saubere Luft von grosser Bedeutung. Holzenergie Schweiz begrüsst die neuen Regelungen der LRV und fordert die Kantone zu einem konsequenten und einheitlichen Vollzug auf. Nur so gelingt es, die schwarzen Schafe zu läutern und das heute noch vorhandene, grosse zusätzliche Potential der Holzenergie effizient und sauber zu nutzen. Das lohnt sich auch aus klimapolitischer und volkswirtschaftlicher Sicht.

Text: Holzenergie Schweiz

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