Laut Erwin Knapek behebt der gemeinsame Entwurf des deutschen Bundeswirtschafts- und Bundesinnenministeriums für das Gebäudeenergiegesetz (GEG) weder die Schwächen der bisherigen Bestimmungen noch baut er Fehlanreize ab.

Deutscher Gebäudeenergiegesetz-Entwurf: Erreicht keine Verbesserung des Klimaschutzes

(PM) Der Referentenentwurf des Gebäudeenergiegesetzes der deutschen Bundesregierung für die Verbändeabstimmung verpasst die Chance, umweltfreundliche, erneuerbare Wärme aus Geothermie in Deutschland zu etablieren. Stattdessen wird weiterhin ein Ausbau von fossilen Heizungssystemen ermöglicht.


„Keine Verbesserungen für den Klimaschutz, keine Neubewertung des Primärenergiebedarfs, keine Festschreibung von zusätzlichen Zielen für den Anteil Erneuerbarer Wärme, keine Anforderungen für den Anstieg der Energieeffizienz und kein Installationsverbot für fossile Heizungssysteme bei Neubauten wie in anderen Ländern der EU – die deutsche Bundesregierung ist auf ganzer Linie mit ihrem Referentenentwurf für das Gebäudeenergiegesetz gescheitert“, erklärt Erwin Knapek, Präsident des deutschen Bundesverbandes Geothermie e.V. Das einzige, was dieser Gesetzentwurf im Wesentlichen erreicht, ist eine Zusammenlegung der Bestimmungen der Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (EnEV) und dem Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (EEWärmeG).

Zu lasche Festschreibungen
Der gemeinsame Entwurf des deutschen Bundeswirtschafts- und Bundesinnenministeriums für das Gebäudeenergiegesetz (GEG) behebt weder die Schwächen der bisherigen Bestimmungen noch baut er Fehlanreize ab. Eine ausschliessliche Konzentration auf Erneuerbare Energien bleibt das GEG schuldig. Umso unverständlicher ist, dass die angekündigte Umstellung der Ermittlung der Primärenergiefaktoren nicht erfolgt ist. Um die Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens noch zu erreichen, muss die Einsparung von Treibhausgasemissionen durch Erneuerbare Technologien zwingend berücksichtigt werden. Tiefe Geothermie vermeidet beispielsweise 288 g Kohlenstoffdioxid-Äquivalent pro Kilowattstunde (thermisch). Diese Leistung für das Klima muss sich im GEG wiederfinden. Insbesondere im Bereich Fernwärme und Fernkälte sind die Festschreibungen des GEG zu lasch. Der Anteil an erneuerbaren Energien muss hier klar fixiert werden mit mindestens 50 Prozent. „Zudem ist es unsinnig, dass für Wärmepumpen aus Geothermie andere Effizienzanforderungen gelten, als für ineffiziente Wärmepumpen, die andere Energiequellen nutzen“, sagt Knapek, „hier wäre eine Gleichstellung dringend notwendig.“

Wärmewende muss vor allem in Bestandsgebäuden stattfinden
Bleibt nur zu hoffen, dass die deutsche Bundesregierung im Rahmen der Verbändeabstimmung erkennt: Klimaschutz geht nur mit Geothermie und nicht gegen erneuerbare Energien. Denn weiterer Reformbedarf steht an. „Gerade für Erdwärmeheizungen sind Belastungen durch Steuern und Abgaben viel höher als im Vergleich zu Öl und Gas. Hier muss der Gesetzgeber handeln“, erläutert Knapek, „und für Tiefe Geothermie ist ein ausführliches Programm zur Erkundung des Untergrundes unumgänglich.“ Ebenso berührt das GEG die energetische Neuausrichtung von Bestandsgebäuden nur am Rande, dabei muss die Wärmewende vor allem im Bereich der Bestandsgebäude, das sind etwa 85% des Gesamtbestandes, stattfinden.

Text: Bundesverband Geothermie e. V. (BVG)

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