Das Blinken betrifft nicht nur die Uckermark. Insgesamt müssen bundesweit bis zu 18‘000 Anlagen mit bedarfsgerechter Nachtkennzeichnung ausgestattet werden. Bild: Enertrag

Enertrag und Dark Sky: Schluss mit Blinken! Testbetrieb der bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung startet in der Uckermark

(ee-news.ch) Am 24. Mai 2019 beginnt in der Nähe von Prenzlau in Deutschland der Testbetrieb des Dark Sky Systems zur bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung (BNK) von Windenergieanlagen. Nach längerer Forschungs- und Entwicklungsphase beginnen Enertrag und Dark Sky die konkrete Umrüstung vieler Windkraftanlagen, um das Blinken abzustellen. Diese Ausstattung der Windenergieanlagen-Nachtkennzeichnung ist in Deutschland gesetzlich ab 1. Juli 2020 Pflicht.


Heute wurde der Testbetrieb für zunächst 87 Anlagen in Steinfurth gestartet. Der Start des Testbetriebs ist für die Windbranche insgesamt ein wichtiger Meilenstein in ihrem Bestreben, die Nachbarschaft zu Windenergieanlagen für die Bevölkerung und die Natur so störungsfrei wie möglich zu gestalten.

Rund 400 Anlagen
In der Uckermark befinden sich insgesamt rund 400 Anlagen, die sich in der Reichweite des BNK-Systems befinden. Nach dem dreimonatigen Testbetrieb plant Dark Sky die Zahl der bedarfsgesteuerten Windenergieanlagen schrittweise zu erweitern. Dabei sollen nicht nur die Enertrag eigenen Anlagen umgerüstet werden, sondern auch Anlagen anderer Windkraftbetreiber. Ziel ist eine möglichst flächendeckende Verdunkelung des BNK-Gebietes in der Uckermark, die mit den derzeit ca. 200 Anlagen unter Vertrag noch nicht vollends erreicht ist. „Je mehr Windanlagenbetreiber und -eigentümer mitmachen, desto weniger Blinken nachts. Wir führen seit längeren Gespräche mit vielen Anlagenbetreibern. Bei ihnen ist allerdings noch Zurückhaltung zu beobachten. Die Mehrheit der Windkraftbetreiber hat sich noch nicht vertraglich gebunden“, so Thomas Herrholz, Geschäftsführer bei Dark Sky.

18‘000 Anlagen nachrüsten
Das Blinken betrifft nicht nur die Uckermark. Insgesamt müssen bundesweit bis zu 18‘000 Anlagen mit bedarfsgerechter Nachtkennzeichnung ausgestattet werden. „Dark Sky Systemlösungen bieten wir auch in anderen Bundesländern an. Die zügige Klärung einiger offener rechtlicher Fragen auf Bundesebene ist jedoch eine notwendige Bedingung für eine planbare Umsetzung.“ so Herrholz weiter.

Freikaufen oder umrüsten
Im Energiesammelgesetz vom Dezember 2018 hatte der Gesetzgeber für einige Unklarheiten bei den technischen Lösungen für BNK-Systeme gesorgt. Diese sind trotz der Umsetzungsverpflichtung zum Juli 2020 bis heute noch nicht ausgeräumt. Vorstandsvorsitzender Müller begründet: „Um Dark Sky landesweit auszurollen, ist es zügig erforderlich, dass der Gesetzgeber schnell Klarheit schafft, dass nur tatsächlich funktionierende System eingesetzt werden dürfen. Es wäre ein Unding, wenn man sich mit dem Einsatz nicht zugelassener Transponder-Systeme von der Pflicht zur Abschaltung des Blinkens freikaufen könnte.“ Thomas Herrholz ergänzt: „Aus unserer Sicht ist diese Technologie weder sicherer noch günstiger als unsere Lösung. Unsere Kunden brauchen Klarheit und Planungssicherheit in dieser Sache, sonst wird weiterhin nur abgewartet.“

Text: ee-news.ch/Enertrag

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