In den nächsten Wochen und Monaten werden die Entscheide zu den weiteren Gesuchen folgen.

UVEK: Erteilt Bewilligung für Sondierbohrungen Nördlich Lägernür geologische Tiefenlager

(UVEK) Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat am 17. April 2019 die Sondierbohrung im Standortgebiet Nördlich Lägern bewillligt, mit der die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) die potenziellen Standortgebiete für geologische Tiefenlager genauer untersuchen will. (Texte en français >>)


Im August 2018 hatte das UVEK die Bewilligungen für die Sondierbohrungen Bülach (NSG 17-02) im Standortgebiet Nördlich Lägern und für Trüllikon 1 (NSG 16-11) und Marthalen (NSG 16-15) im Standortgebiet Zürich Nordost erteilt. Die 30-tägige Beschwerdefrist lief ungenutzt ab. Diese Bewilligungen sind somit rechtskräftig. Zu der im Januar 2019 erteilten Bewilligung für die Sondierbohrung Effingen 1 (NSG 16-02) im Standortgebiet Jura Ost ging eine Beschwerde ein, die jedoch wieder zurückgezogen wurde. Die Bewilligung ist damit rechtskräftig.

Weitere Gesuche laufen
In den nächsten Wochen und Monaten werden die Entscheide zu den weiteren Gesuchen folgen (Siehe Link unten „Stand der Bewilligungsverfahren Sondierbohrungen“). Das BFE wird jeweils in einer Medienmitteilung darüber informieren.

Insgesamt 23 Gesuche
2016 bis 2018 hatte die Nagra beim Bundesamt für Energie (BFE) insgesamt 23 Gesuche für Sondierbohrungen eingereicht: Je acht in den beiden Standortregionen Jura Ost und Zürich Nordost und sieben in der Standortregion Nördlich Lägern. Alle Gesuche wurden öffentlich aufgelegt. 472 Einsprachen sind zu den Gesuchen für die Sondierbohrungen in Jura Ost eingegangen, 99 zu denjenigen in Zürich Nordost und 132 Einsprachen zu den Gesuchen für Sondierbohrungen in Nördlich Lägern.

Text: Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

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