Die deutsche Bundesregierung hat im Rahmen des Koalitionsvertrags Sonderausschreibungen für die Windkraft und die Photovoltaik von jeweils 4 GW auf die Jahre 2019 bis 2021 verabschiedet. Das Gesetz ist am 21.12.2018 in Kraft getreten. Bild: BSW Solar

Deutschland: 869 MW Photovoltaik-Grossanlagen in der Pipline – Dächer und Fassaden nicht vergessen!

(BSW Solar) Die Photovoltaik-Sonderauktion 2019 in Deutschland endet mit einer Überzeichnung trotz der Verdreifachung des Auktionsvolumens in 1. Quartal 2019 gegenüber dem Vorjahr. Die Solarwirtschaft fordert, die Flächenbeschränkungen für Solarparks jetzt zu lockern. Gemäss der deutschen Bundesnetzagentur wurde die ausgeschriebene Menge von 500 Megawatt trotz der kurzen Vorlaufzeit deutlich überzeichnet. Insgesamt gingen Angebote mit einem Gesamtvolumen von rund 869 MW ein!


„Die Solarbranche hat sich quasi aus dem Stand auf das grössere Zubauvolumen eingestellt“, sagt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des deutschen Bundesverbandes Solarwirtschaft. Dies belege das Ergebnis der ersten Sonderausschreibung aus dem zum Jahreswechsel verabschiedeten Energiesammelgesetz. Zusammen mit einer bereits im Februar erfolgten Ausschreibung wurde im 1. Quartal 2019 mehr als die dreifache Solarpark-Kapazität gegenüber dem Vorjahreszeitraum ausgeschrieben. Der Branchenverband erwartet, dass die Wettbewerbsintensität bei künftigen Auktionsrunden weiter zunehmen wird. Eine entsprechende Projektpipeline befinde sich in der Solarbranche im Aufbau.

Unangemessen starke gesetzliche Einschränkung möglicher Standorte
Erschwert und unnötig verteuert werde die Photovoltaik nach Verbandseinschätzung allerdings durch eine unangemessen starke gesetzliche Einschränkung möglicher Standorte für Solarkraftwerke. Eine Öffnung der Flächenkulisse durch die Bundesregierung sei unter Berücksichtigung von Interessen der Landwirtschaft und des Naturschutzes geboten. Zurückliegende Auktionen haben gezeigt, dass neue Photovoltaikanlagen bei hinreichender Flächenverfügbarkeit noch preiswerter sauberen Strom erzeugen können. „Die aktuellen Standort-Beschränkungen sind ein Korsett und nicht mehr zeitgemäss“, so Körnig.

Erleichterung für Dach- und Fassaden notwendig
Zur Umsetzung der Klimaschutzziele sei darüber hinaus auch die deutlich stärkere Nutzung von Dach- und Fassadenflächen für die Solarstromerzeugung notwendig (Anlagenklasse bis 0.75 Megawatt). Die gesetzlich fixierten Ausbauziele lägen hier mit lediglich 1.9 Gigawatt im Jahr bei einem Bruchteil des Erforderlichen. Im Einklang mit 15 weiteren deutschen Bundesverbänden aus den Bereichen Mittelstand, Umwelt- und Verbraucherschutz fordert der BSW zudem eine schnelle Streichung des für kleinere und mittelgrosse Solarstromanlagen geltenden Förderdeckels im Erneuerbare Energien Gesetz (EEG), der bereits im Verlauf des Jahres 2020 erreicht werde. Umfragen belegten regelmässig, dass Solarenergie die höchsten Akzeptanzwerte aller Stromerzeugungsformen in der Bevölkerung aufweise. Nach BSW-Einschätzung ist zur Umsetzung der Klimaziele eine Verdrei- bis Vervierfachung des jährlichen Photovoltaikzubaus in Deutschland auf rund 10 Gigawatt im Jahr erforderlich, der in etwa hälftig auf Gebäuden und Freiflächen zu errichten ist.


Hintergrund
Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag Sonderausschreibungen für die Windkraft und die Photovoltaik mit einem Volumen von jeweils 4 GW verteilt auf zwei Jahre in Aussicht gestellt. Die Sonderausschreibungen wurden am 30.11.2018 als Teil des Energiesammelgesetzes vom Bundestag in zweiter und dritter Lesung verabschiedet. Beschlossen wurde, das Volumen von 4 GW auf die Jahre 2019 bis 2021 zu verteilen. Das Gesetz ist am 21.12.2018 in Kraft getreten. Bereits am 11.1.2019 hat die Bundesnetzagentur die Sonderausschreibung bekannt gegeben. Die Auktion endete am 1.3.2019.


Text: Deutscher Bundesverband Solarwirtschaft

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