Bislang belasten die Stromnebenkosten den wirtschaftlichen Betrieb von Speichern und Power-to-X-Anlagen, da Steuern und Abgaben auf den über die Netze transportierten Strom sowie das veredelte Endprodukt fällig werden. ©Bild: IKEM

IKEM Studie: Experimentierklauseln können Sektorenkopplung voranbringen

(ee-news.ch) Die Sektorenkopplung will die Energiewende auch auf Mobilität und Wärmeerzeugung übertragen. Rechtliche Hürden verhindern aber bislang den wirtschaftlichen Betrieb solcher Verfahren und Anlagen. Experimentierklauseln können Abhilfe schaffen und die Umsetzung der Sektorenkopplung ermöglichen, ohne ein neues Förderregime zu etablieren. Das ist das Ergebnis einer Studie des Instituts für Klimaschutz, Energie und Mobilität (IKEM).


In Auftrag gegeben wurde die Studie vom Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung in Mecklenburg-Vorpommern. Das Bundesland im Nordosten Deutschlands ist Vorreiter bei der Energiewende. Im Jahresmittel erzeugt Meck-Pomm mehr Strom aus erneuerbaren Quellen, als es verbraucht. Bei Netzengpässen oder zu geringer Nachfrage müssen Erneuerbare-Energie-Anlagen jedoch derzeit noch abgeregelt werden. Im Jahr 2017 ging so eine Leistung von rund 5500 Gigawattstunden ungenutzt verloren.

Experimentierklauseln bei der Erprobung einsetzen
Bislang belasten die Stromnebenkosten den wirtschaftlichen Betrieb von Speichern und Power-to-X-Anlagen, da Steuern und Abgaben auf den über die Netze transportierten Strom sowie das veredelte Endprodukt fällig werden. Die Experimentierklauseln sollen ermöglichen, dass neue Anlagen erprobt werden können, bei denen die Erzeugungsanlagen, Energiespeicher und Power-to-X-Anlagen virtuell über das Stromnetz gekoppelt sind. Dadurch soll die Stromerzeugung aus volatilen Energieträgern planbarer werden. Strom aus erneuerbaren Energien, der nicht innerhalb der Anlagenkopplung genutzt werden soll, kann dann planbar und vorhersehbar in das Netz eingespeist werden. Zudem soll so der Grossteil der Wertschöpfung in der Region bleiben. Ausserdem soll der Abbau der rechtlichen Hemmnissen innovativen Geschäftsmodellen einen neuen Schub verleihen.

Der Gesetzgeber kann jetzt handeln
Mit der Studie liegt ein vollständiger Gesetzesentwurf für Experimentierklauseln vor. Jetzt könnte das Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung der Experimentierklausel eingeleitet werden, z. B. im Bundesrat durch ein Bündnis der Bundesländer, die dazu bereit sind. Gleichzeitig kann aber auch ein Gesetzgebungsverfahren zugleich im Bundestag angestrebt werden.

Die Studie richtet sich auch an die deutsche Bundesregierung: Teile der Experimentierklauseln lassen sich in die bereits für 2019 geplanten Innovationsausschreibungen integrieren. Anknüpfungspunkte für die Experimentierklauseln können auch die notwendigen Umsetzungen zur Erneuerbaren-Energie-Richtlinie II sein, die zum 30. Juni 2021 fällig werden, und das Auslaufen der Verordnung zur Schaffung eines rechtlichen Rahmens zur Sammlung von Erfahrungen im Förderprogramm ‚Schaufenster intelligente Energie – Digitale Agenda für die Energiewende‘ (Sinteg) im Jahr 2022.

IKEM-Studie: Experimentierklausel für verbesserte Rahmenbedingungen bei der Sektorenkopplung >>

Text: ee-news.ch, Quelle: Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität (IKEM)

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