Ausserdem werden die Fristen bei Projekten in Planung so angepasst, dass systematische Einsprachen kein Verlust eines positiven Förderbescheids mehr bewirken können.

Swiss Small Hydro zur revidierten Energieverordnungen: Deutlich verbesserte Rechtssicherheit bei der Kleinwasserkraft!

(Swiss Small Hydro) Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 27. Februar Änderungen der Energieförderungsverordnung EnFV und der Energieverordnung EnV verabschiedet (siehe ee-news.ch vom 27.2.19 >>). Die Anpassungen führen zu deutlich verbesserter Rechtssicherheit bei der Kleinwasserkraft.


Die neuen Verordnungen lassen rückwirkend zu, dass die aufgrund der extremen Trockenheit 2018 reduzierte Kleinwasserkraftproduktion nicht zu Rückzahlungen der kostendeckenden Einspeisevergütung KEV führt. Ausserdem werden die Fristen bei Projekten in Planung so angepasst, dass systematische Einsprachen kein Verlust eines positiven Förderbescheids mehr bewirken können.

Swiss Small Hydro begrüsst auch die Anpassungen im Zusammenhang mit dem Zusammenschluss zum Eigenverbrauch ZEV. Neu kann ein ZEV auch dann ermöglicht werden, wenn die dazugehörigen Grundstücke durch eine Strasse, Eisenbahn oder Fliessgewässer voneinander getrennt sind. Diese Anpassung ist insbesondere für kleinere historische Anlagen von Bedeutung, da diese mit dem neuen Energiegesetz nicht mehr über das Einspeisevergütungssystem gefördert werden und damit eine interessante Alternative zur Vermarktung über den Marktpreis geschaffen wird.

Text: Swiss Small Hydro

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