Die Broschüre richtet sich an Interessenten für Pelletheizungen im grösseren Leistungsbereich wie z. B. Kommunen, Akteure der Wohnungswirtschaft sowie Gewerbe- und Industriebetriebe. Bild: DEPI

Deutschland: Förderprogramm für Prozesswärme - von der Trockenkammer im Sägewerk über die Wäscherei bis zum Backofen

(pelletpreis.ch) Das neue deutsche Förderprogramm „Energieeffizienz und Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit“ fördert seit Januar 2019 Holzkessel, die mindestens 50 Prozent Prozesswärme erzeugen. Hierfür gibt es wahlweise eine Kreditförderung (KfW-Programm 295) oder einen Zuschuss in gleicher Höhe über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). (Texte en français >>)

 
Das deutsche Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) BMWi hat die Förderung deutlich verbessert: Investitionen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) werden nun mit Investitions- oder Tilgungszuschüssen in Höhe von 55 Prozent der förderfähigen Investitionskosten gefördert. Bei grösseren Unternehmen sind es 45 Prozent. Beim Ersatz eines konventionellen oder der Ergänzung eines bestehenden Wärmeerzeugers, bei Solaranlagen und bei sog. De-minimis-Beihilfen (bis zu 200‘000 EUR innerhalb von drei Jahren) sind die gesamten Investitionskosten förderfähig. Bei allen anderen Vorhaben werden nur die Investitionsmehrkosten gefördert – das betrifft vor allem grosse Investitionen in völlig neu errichtete Prozesswärmeanlagen. Die Förderung beträgt max. 10 Mio. EUR pro Vorhaben. Sie darf für die gleiche Massnahme nicht mit anderen Förderungen (auch nicht mit Beihilfen nach KWKG und EEG) kumuliert werden.

Förderfähige Kessel und Kosten
Förderfähig sind sämtliche Holzkessel, die auch im MAP gefördert werden können. Bei Holzkesseln bis 100 kW muss die Möglichkeit der Nutzung des Brennwertes überprüft und vom durchführenden Unternehmen bestätigt werden. Holzkessel ab 100 kW müssen mit einem Abgaswärmetauscher ausgestattet werden.

Prozesswärme auf Holz- und Pelletbasis wird bereits in folgenden Sektoren eingesetzt:

  •  Bäckereien
  • Brauereien
  • Schwimmbäder
  • Autowaschanlagen
  • Wäschereien
  • Destillen
  • Trockenkammern im Sägewerk
  • Gärtnereien
  • Tiermast / Schweinezucht / Fischzucht
  • Pharmaindustrie

Zu den förderfähigen Kosten gehören neben dem Wärmeerzeuger zugehörige Brennstofflager und Wärmespeicher und die für die Einbindung in den vorhandenen Prozess und zur Ertragsüberwachung und Fehlererkennung installierten Mess- und Datenerfassungseinrichtungen. Förderfähige Nebenkosten sind Machbarkeitsabschätzungen, Planungskosten, Installationskosten und notwendige Baumassnahmen zur Aufstellung bzw. Einrichtung der Anlage. Nebenkosten sind nur bis zu einem Anteil von max. 30 % an den gesamten Investitionskosten förderfähig.

Text: pelletpreis.ch, Quelle: Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband e.V. (DEPV)

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