Für die SES ist die geplante Streichung des Sicherheitszuschlags von 30% aus der SEFV ein klarer Rückschritt. Den weiterhin zu erwartenden Kostensteigerungen und offenen Finanzierungsrisiken wird die Vorlage damit in keiner Weise gerecht. Bild: SES

SES: Revision der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung SEFV-Milliardenrisiken für künftige Steuerzahlende jetzt vermeiden

(SES) Noch bis am 18. März läuft die Vernehmlassung zur Revision der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung. Die Schweizerische Energie-Stiftung SES fordert, dass die offenen Milliardenrisiken für Bund und Steuerzahlende jetzt angegangen werden und die Verordnung entsprechend nachgebessert wird.


Die Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung (SEFV) ist wichtiger, als ihr sperriger Name es vermuten lässt. Denn Grossprojekte, wie sie der Rückbau der Atomkraftwerke und der Bau der Tiefenlager darstellen, sind langwierig und mit grossen finanziellen Risiken behaftet. «Sorgt der Bund nicht genügend vor, warten Milliardenrisiken auf die künftigen Steuerzahlenden», sagt SES-Geschäftsleiter Nils Epprecht. «Das widerspricht nicht nur dem Verursacherprinzip, sondern auch der Gerechtigkeit unter den Generationen.»

Sicherheitszuschlag erhalten und erhöhen
Für die SES ist die geplante Streichung des Sicherheitszuschlags von 30% aus der SEFV ein klarer Rückschritt. Den weiterhin zu erwartenden Kostensteigerungen und offenen Finanzierungsrisiken wird die Vorlage damit in keiner Weise gerecht. Alleine für die Kostensteigerungen beim Tiefenlager empfiehlt eine Analyse von Oxford Global Projects – einem Spin-Off der Universität Oxford, das auf Kostenentwicklungen von Megaprojekte spezialisiert ist – eine Sicherheitsmarge von über 200%. Vor diesem Hintergrund empfiehlt die SES eine klare Erhöhung der Sicherheitsmargen.

Teuerungsrate erhöhen anstatt senken
Der zweite Rückschritt in der Revision betrifft die Senkung der Vorgabe zur Teuerungsrate von 1.5% auf 0.5%. Der dabei herbeigezogene allgemeine Baupreisindex ist als Referenz für die hohen Kostensteigerungen bei Grossprojekten mit Pioniercharakter ungeeignet.

Ausreichende Beiträge auch im Interesse der AKW-Betreiber
Die Kostenfrage ist aufgrund der grossen Zeithorizonte eng verknüpft mit der Laufzeit der Atomkraftwerke. Die gesetzliche Nachschusspflicht bezieht sich erst auf die tatsächlich anfallenden Kosten, die Jahrzehnte später bekannt werden. Das setzt voraus, dass die Betreiber dannzumal noch existieren und wirtschaftlich in der Lage sind, die anfallenden Nachschüsse zu tragen. Aus heutiger Sicht muss beides in Frage gestellt werden. Die SES empfiehlt daher für diese Risiken jetzt vorzusorgen und die Verordnung entsprechend nachzubessern. Nils Epprecht: «Es ist vernünftiger, Jahr für Jahr ausreichend hohe Beiträge in die Fonds einzubezahlen, anstatt dereinst grosse Summen auf einmal nachschiessen zu müssen – sowohl aus der Optik der betroffenen Unternehmen, der Kantone, als auch des letztlich haftenden Bundes und der Steuerzahlenden.»

Text: Schweizerische Energie-Stiftung SES

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1 Kommentare

Max Blatter

Wahrscheinlich bin ich ja inzwischen als SES-Kritiker bekannt (zumindest bei der SES selbst) – aber dies hier halte ich für eine absolut zutreffende Stellungnahme, hinter der ich auch stehen könnte.

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