Die Revision des StromVG muss auf diese Herausforderung der Transformation des Energiesystems eine Antwort geben und deshalb auch Instrumente ausweisen, die Investitionsanreize in inländische, erneuerbare Stromproduktion garantieren.

AEE Suisse Stellungnahme zur Revision StromVG: Es fehlt der verbindliche Ausbaupfad für erneuerbare Energien

(AEE Suisse) Der Bundesrat hat mit der Revision des Stromversorgungsgesetzes nur die halbe Arbeit gemacht. Die AEE Suisse begrüsst zwar die verschiedenen Liberalisierungsschritte. Es mangelt der Vorlage aber an einem verbindlichen Ausbaupfad für erneuerbare Energien. Die Energiestrategie 2050 ist als übergeordnetes und verbindliches Regelwerk für die Gestaltung des Stromversorgungsgesetzes und damit auch des neuen Strommarktdesigns zwingend zu berücksichtigen.


Im 2017 hat die Schweiz mit der Energiestrategie 2050 und der Ratifizierung des Pariser Klimaabkommens zwei zentrale und die Schweizer Energie und Klimapolitik prägende Entscheide gefällt. Jede nachgelagerte Legiferierung im Energie-und Klimabereich hat sich konsequent und kompromisslos an diesen beiden Grundsatzentscheiden zu orientieren. Die Ziele sind klar: ein starker Ausbau der erneuerbaren inländischen Energien, eine Steigerung der Energieeffizienz sowie eine massive Reduktion der Treibhausgase. Damit diese Ziele erreicht werden können, muss auf das 1. Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050, deren erste Elemente 2022 auslaufen werden, ein weiteres Paket folgen. Ohne zusätzliche Investitionsanreize ist die Energiestrategie nicht zu realisieren. Die AEE Suisse hat dazu im Rahmen ihres integralen Marktmodells ausführlich Stellung genommen.

Ausbau der inländischen Stromproduktion fördert die Versorgungssicherheit
Die Revision des StromVG muss auf diese Herausforderung der Transformation des Energiesystems eine Antwort geben und deshalb auch Instrumente ausweisen, die Investitionsanreize in inländische, erneuerbare Stromproduktion garantieren. Diese lassen sich unterschiedlich ausgestalten: als Einspeiseprämie mit Direktvermarktung, welche die Differenz zwischen dem Marktpreis und den Gestehungskosten ausgleicht, als investitionsbezogene Einmalvergütung oder im Rahmen von Ausschreibungen (Auktionen). Gianni Operto, Präsident AEE Suisse: «Der Markt ist bereit für die Umsetzung der Energiestrategie 2050. Er braucht aber klare Signale und ein dazu passendes Strommarktgesetz. Noch haben wir hier grossen Optimierungs-und Handlungsbedarf.»

Positives mit viel Luft nach oben
Die AEE Suisse ist im Grundsatz mit der Einführung eines wettbewerblichen Strommarktes einverstanden, der aber zwingend an einen verbindlichen Ausbaupfad für erneuerbare Energien gekoppelt sein muss. Auch wird das Festhalten am Prinzip der Grundversorgung mit einem Mindestanteil an erneuerbaren Energien begrüsst. Der Anteil muss aber, soll er tatsächlich im Sinne der Energiestrategie Wirkung entfalten, auf 100% erhöht werden. Die AEE Suisse traut grundsätzlich den Marktteilnehmern zu, dass sie selber für Reserven besorgt sind gemäss ihren eingegangenen Lieferverpflichtungen. Die aktuelle Gesetzgebung liefert eigentlich eine genügend verbindliche Grundlage für Interventionen der Akteure Elcom und Swissgrid. Die AEE Suisse versteht aber den Ruf nach Schaffung einer Speicherreserve zur zusätzlichen Absicherung der Schweizer Versorgungssicherheit im Energy-Only-Markt bei unvorhersehbaren ausserordentlichen Ereignissen extremen und andauernden Wetterlagen. Diese aktive Reserve soll technologieneutral ausgestaltet sein und lediglich als Ergänzung zum Energy-Only-Markt im Sinne einer Versicherung zum Einsatz kommen. Das vorgeschlagene Netznutzungsentgelt erachtet die AEE Suisse als ungenügend und nicht den Realitäten einer zunehmend dezentralen Energieversorgung entsprechend, wie sie mit der Energiestrategie 2050 angestrebt wird. Und schliesslich fordert die AEE Suisse einen Paradigmenwechsel beim Messwesen, der es erlaubt, mit dezentralen (privaten) Messinfrastrukturen erhobene Daten – wie sie insbesondere durch Smart-Home-Anwendungen generiert werden -für Markt-und Abrechnungszwecke einzusetzen. Damit wird die Installation eines Verteilnetzbetreiberzählers in diesen Fällen obsolet und eine Ablösung von den zentralen Strukturen hin zu dezentralen Strukturen und einer kundenzentrischen Sichtweise befördert. Mit dieser vorgeschlagenen Liberalisierung der Messdaten wird die Zuständigkeit für die Messung der Netzbetreiber um die Möglichkeit ergänzt, dass die Verteilnetzbetreiber die Daten von intelligenten Messsystemen von Privaten beziehen.

Text: AEE Suisse

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