Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Über einen Weiterzug ans Bundesgericht wird nach einer vertieften Urteilsanalyse entschieden. ©Grafik: SES

AKW Beznau: Ein rückwärtsgerichtetes Urteil - Strahlenschutz-Gesetzgebung gilt offenbar für alles, ausser für Atomkraftwerke

(SES) Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschwerde gegen den Weiterbetrieb des AKW Beznau wegen mangelhafter Erdbebensicherheit abgewiesen. In seiner Begründung verweist es auf die historische Usanz der Grenzwerte – und verkennt dabei, dass diese überholt sind. Ob das Urteil ans Bundesgericht weitergezogen wird, ist noch nicht entschieden.


«Mehr als die Vergangenheit interessiert mich die Zukunft, denn in ihr gedenke ich zu leben.» Dieses Zitat von Albert Einstein beherzigte das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil zur Beschwerde gegen das AKW Beznau offensichtlich nicht. Seine Begründung stützte es hauptsächlich auf die Auslegung der historischen Richtlinien der Atomaufsicht. Dass gerade bezüglich Erdbeben der wissenschaftliche Erkenntnisstand nicht mehr demjenigen von vor 50 Jahren entspricht, sondern auch in der Schweiz von viel schwereren Erdbeben ausgegangen werden muss, wurde zwar erwähnt, blieb aber im Ergebnis unberücksichtigt. Genauso wie die seither klar verschärften gesetzlichen Vorgaben des Strahlenschutzes und der Sicherheit für Atomkraftwerke.

Beschwerdeführende sind enttäuscht
«Für das Bundesverwaltungsgericht steht die nukleare Aufsichtsbehörde anscheinend über dem Gesetz», fasst Florian Kasser von Greenpeace Schweiz zusammen. «Denn das Gesetz verlangt den Schutz der Bevölkerung vor unzulässiger radioaktiver Strahlung.» Auch Nils Epprecht von der Schweizerischen Energie-Stiftung (SES) zeigt sich befremdet: «Die Vorgaben der Strahlenschutz-Gesetzgebung gelten offenbar für alles - ausser für Atomkraftwerke». Und Rudolf Rechsteiner vom Trinationalen Atomschutzverband (TRAS) gibt zu bedenken: «Wenn für das AKW Beznau immer noch die Vorgaben aus dem letzten Jahrhundert gelten sollen, verheisst dies für die Zukunft wenig Gutes». Irène Kälin, Nationalrätin und Präsidentin des Trägervereins Beznau Verfahren bedauert: «Erneut werden die Interessen am Weiterbetrieb dieses uralten AKWs über die Schutzinteressen der Bevölkerung gestellt.»

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Über einen Weiterzug ans Bundesgericht wird nach einer vertieften Urteilsanalyse entschieden.

Text: Schweizerische Energie-Stiftung SES

Artikel zu ähnlichen Themen

show all

1 Kommentare

Max Blatter

Gottseidank - die SES und die militanten Anti-AKW-Organisationen sind gesund und (aus meiner Sicht) wieder wie gewohnt "neben den Schuhen". Herrgott nochmal: Der Nuklear-Ausstieg ist beschlossen und seit der Abstimmung vom Mai 2017 de facto in Stein gemeisselt. Jetzt seid doch zufrieden und überlasst die Umsetzung den Noch-Betreibern der Noch-AKW und die Überwachung dem ENSI!

Kommentar hinzufügen