Der Alterungsleitfaden basiert auf bestehenden Regularien wie der Richtlinie ENSI-B01 und Empfehlungen der Internationalen Atomenergie-Organisation IAEA zur Alterung von Transport- und Lagerbehältern.©Bild: ENSI

ENSI: Veröffentlicht Alterungsleitfaden für trockene Zwischenlagerung von hochaktiven Abfällen

(ENSI) Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI gibt Empfehlungen für den Umgang mit der Alterung von Behältern für die Lagerung von hochaktiven Abfällen und abgebrannten Brennelementen in einem Alterungsleitfaden ab. Dieser beschreibt die rechtlichen Bestimmungen für die Zwischenlagerung und empfiehlt, wie diese umzusetzen sind.


Bis in der Schweiz geologische Tiefenlager bereitgestellt sind, müssen hochaktive Abfälle und abgebrannte Brennelemente in speziellen dafür vorgesehenen Behältern trocken zwischengelagert werden. Damit die Behälter auch nach einer längeren Zwischenlagerung transportfähig und sicher bleiben, muss deren Alterung überwacht werden.

Trockene Zwischenlagerung von hochaktiven Abfällen
Der Leitfaden für die trockene Zwischenlagerung von hochaktiven Abfällen und abgebrannten Brennelementen in Behältern konkretisiert rechtliche Anforderungen und beschreibt Massnahmen für die Gewährleistung der Sicherheit. Er beinhaltet Vorgehensweisen, welche die Betreiber anwenden können – zur Erstellung von Alterungsüberwachungsprogrammen für Behälterkomponenten oder falls es zu Änderungen im Regelwerk oder zu Entwicklungen des Stands von Wissenschaft und Technik kommt. Weiter klärt er die Verantwortlichkeiten bei Alterungsnachweisen für Transport- und Lagerbehälter für abgebrannte Brennelemente und hochaktive Abfälle, die für die trockene Zwischenlagerung eingesetzt werden.

Der Alterungsleitfaden basiert hinsichtlich der Alterungsüberwachung auf bestehenden Regularien wie der Richtlinie ENSI-B01 und Empfehlungen der Internationalen Atomenergie-Organisation IAEA zur Alterung von Transport- und Lagerbehältern. Der Leitfaden für schweizerische Kernanlagen nennt die Vorschriften und Empfehlungen, stellt aber die Umsetzung derselben in den Vordergrund. Der Leitfaden hat keinen bindenden Charakter. Er orientiert sich aber an international anerkannten Standards und ist aus diesem Grund zur Anwendung empfohlen.

Gesetzliche Grundlagen
Die rechtlichen Grundlagen des Leitfadens finden sich im Gefahrgut- und im Kernenergierecht. Im Gefahrgutrecht liegen verschiedene Vorgaben für den Transport von radioaktivem Material auf der Strasse, auf Schienen und auf Gewässern zugrunde. Neben allgemeinen Bestimmungen der IAEA für den Transport radioaktiver Stoffe greift der Leitfaden bereits jetzt internationale Transportvorschriften der IAEA auf (shipment after storage), die voraussichtlich ab 1. Januar 2021 in nationales Recht überführt und damit in der Schweiz verbindlich werden.

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Text: Eidgenössische Elektrizitätskommission (ElCom)

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