In seiner Antwort schreibt der Bundesrat: „Strom aus Windkraft kann und soll einen substanziellen Beitrag an den Ausbau der Erneuerbaren leisten (…) Durch Übertragungen über die Kantonsgrenzen hinaus könnten mehr Projekte realisiert werden.“

Bundesrat: Prüft Übertragung von KEV-Bescheiden von Windenergieanlagen auf Projekte in anderen Kantonen

(Suisse Eole) Der Bundesrat prüft auf Anfrage von Karl Vogler, Vizepräsident von Suisse Eole, im Rahmen der laufenden Revision der Energieförderungsverordnung, die per 1. April 2019 in Kraft gesetzt werden soll, ob die Übertragung von positiven KEV-Bescheiden auch an Windenergie-Projekte ausserhalb des Herkunftskantons ermöglicht werden soll.


Die KEV für Windenergieanlagen ist schon seit mehreren Jahren ausgebucht. So haben insbesondere Kantone, die ihre Windenergieplanung spät angegangen sind, keine Aussicht mehr, von der KEV zu profitieren. Die Verordnung sah bisher vor, dass der positive KEV-Bescheid auf einen anderen Windstandort im selben Kanton übertragen werden kann, wenn ein Windprojektstandort ausscheidet. Im Kanton Waadt wurden bis anhin 19 und im Kanton Freiburg 3 Bescheide übertragen. Insbesondere kleine Kantone haben indes oft nur einen Windstandort. Aus diesem Grund hat Karl Vogler in der Fragestunde des Bundesrats darum gebeten, dass der Übertrag von KEV-Entscheiden künftig schweizweit möglich sein soll.

In seiner Antwort auf die Anfrage von Karl Vogler schreibt der Bundesrat: „Strom aus Windkraft kann und soll einen substanziellen Beitrag an den Ausbau der erneuerbaren Energien gemäss Artikel 2 Absatz 1 des Energiegesetzes leisten (…) Durch Übertragungen über die Kantonsgrenzen hinaus könnten mehr Projekte realisiert werden.“

Meldung auf Parlament.ch

Text: Suisse Eole

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