Der BWE kritisiert, dass sich die mit dem EEG 2014 erfolgte Ankündigung und dem EEG 2017 beschlossene Begrenzung des Zubaus von erneuerbaren Energien inzwischen negativ auf die Bereitstellung von Flächen für die Windenergie an Land auswirkt.

BWE: 65-%-Ziel jetzt gesetzlich verankern – durch Mengengerüst bis 2030 Planungssicherheit schaffen!

(BWE) Am 20. November fand im Deutschen Bundestag die Anhörung zum Energiesammelgesetz statt. Der deutsche Bundesverband Windenergie (BWE) hat sich mit einer eigenen Stellungnahme in die Diskussion eingebracht.


„Es ist gut, dass die Koalition beginnt, ihre eigene energiepolitische Agenda umzusetzen. Insbesondere die Windenergie, als Leistungsträger der künftigen Energiewirtschaft, ist darauf angewiesen, dass es wieder einen verlässlichen Planungshorizont gibt. Dafür wäre es erforderlich, dass das im Koalitionsvertrag definierte 65-%-Ziel Erneuerbare Energien bis 2030 bereits jetzt gesetzlich verankert wird", machte Hermann Albers, Präsident Bundesverband Windenergie, deutlich.

Geordnet starker Zubau der Erneuerbaren-Technologie
Mittelfristig werden in den kommenden Jahren die Kapazitäten von Atomkraft und Braunkohle aus dem Markt gehen. Dies ist sicherheits- und klimapolitisch richtig und notwendig. Parallel muss es deshalb einen geordnet starken Zubau der Erneuerbaren Technologie geben. Dies haben CDU/CSU und SPD im Koalitionsvertrag anerkannt und angekündigt. Die deutsche Bundesnetzagentur hat einen solchen verstärkten Zubau auch in ihrem im Juli genehmigten Szenariorahmen vorausgesetzt.

Der BWE kritisiert, dass sich die mit dem EEG 2014 erfolgte Ankündigung und dem EEG 2017 beschlossene Begrenzung des Zubaus von erneuerbaren Energien inzwischen negativ auf die Bereitstellung von Flächen für die Windenergie an Land auswirkt. Zudem ziehen sich die Genehmigungsverfahren immer weiter in die Länge. Dies führt zu einem Rückgang von Projekten.

2-%-Flächenziel für die Windenergie an Land
"Als kurzfristige Signale fordert der BWE in seiner Stellungnahme die Aufnahme des 2-%-Flächenziels für die Windenergie an Land ins Raumordnungsgesetz des Bundes sowie die Erweiterung des Planungsbeschleunigungsgesetz um den Bau von Energieanlagen. Beides würde wichtige Signale senden. Durch geringere Bezuschlagungen künstlich eine Konkurrenz zu erzwingen - wie in Innovationsausschreibungen angelegt - lehnen wir ab. Guter Wettbewerb braucht eine ausreichende Zahl von Projekten quer über alle Bundesländer", machte Hermann Albers deutlich.

"Das aktuelle Gesetzespaket ist ein erster kleiner Schritt um die Herausforderungen des klimaneutralen Umbaus der Energiewirtschaft zu meistern. Insgesamt ist eine deutlich positive Begleitung der Energiewende durch die Bundespolitik erforderlich, die sich dann positiv auf Länder und Kommunen auswirken. Die Branche wird selbst ihren Beitrag leisten, wie die gerade gestartete Kampagne ‚Die Windkraft – Energie von hier‘ unterstreicht", erklärt Hermann Albers.

BWE-Stellungnahme zum Energiesammelgesetz >>

Text: Deutscher Bundesverband Windenergie (BWE)

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