Der Bericht soll die Auswirkungen der vorgesehenen Änderungen im Rahmen der Teilrevision vom 10. Januar 2018 der Kernenergieverordnung auf die Bevölkerung aufzeigen.

UREK-S: Kommission fordert Prüfbericht im Bereich Strahlenschutz - kein Moratorium zur Förderung von Schiefergas

(ee-news.ch/UREK-S) Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates (UREK-S) beauftragt den Bundesrat, im Bereich Strahlenschutz von Kernenergieanlagen und Medizin einen Bericht auszuarbeiten. Im Fokus steht das Verhältnis von Schutz und Nutzen bei der Verwendung von Technologien, bei denen Radioaktivität auftritt. Die Kommission hat zudem beschlossen, der Standesinitiative des Kantons Genf «Import, Exploration und Förderung von Schiefergas. Schweizweites Moratorium» keine Folge zu geben. (Texte en français >>)


Die Kommission hat einstimmig beschlossen ein Kommissionspostulat einzureichen (18.4107), das vom Bundesrat einen Bericht zu radioaktiver Strahlung im Alltag und Strahlenschutz verlangt. Der Bericht soll die Auswirkungen der vorgesehenen Änderungen im Rahmen der Teilrevision vom 10. Januar 2018 der Kernenergieverordnung auf die Bevölkerung aufzeigen. Das Kommissionspostulat wurde im Rahmen der Beratungen zum Postulat 18.3175 «Dosisgrenzwerte bei Kernkraftwerken» erarbeitet. Dieses verlangte eine nach Auffassung der Kommission zu eingeschränkte Betrachtung der Dosisgrenzwerte für den Nachweis von Auslegungsstörfällen von Kernanlagen und wird von der Kommission mit 8 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen zur Ablehnung empfohlen. Die Kommission setzte sich intensiv mit dem Thema auseinander und führte umfangreiche Anhörungen mit verschiedenen Experten durch. Sie kam zum Schluss, dass nur eine umfassendere Betrachtungsweise dem Sachverhalt gerecht werden könne. Der Fokus müsse dabei auf die Verhältnismässigkeit zwischen dem Schutz der Bevölkerung und dem gesellschaftlichen Nutzen von Technologien, bei denen Radioaktivität auftritt, gerichtet werden. Ausserdem sollen im Bericht die Vorschriften und Strahlenschutzkonzepte der Schweiz mit internationalen Empfehlungen und Standards verglichen werden.

Kein schweizweites Moratorium zur Förderung von Schiefergas
Die Kommission hat mit 8 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen, der Standesinitiative des Kantons Genf «Import, Exploration und Förderung von Schiefergas. Schweizweites Moratorium» (18.311) keine Folge zu geben. Sie ist der Überzeugung, dass die Förderung von Schiefergas in der Schweiz vor allem aus wirtschaftlichen Überlegungen keine grosse Verbreitung finden wird. Die vorgeschlagene Massnahme eines Moratoriums geht der Kommission zu weit. Ausserdem sei ohne Herkunftsbezeichnung im Gashandel ein Importverbot für Schiefergas nicht umzusetzen. Im Weiteren spricht sich die Kommission gegen Technologieverbote aus. Den möglichen Umwelt- und Gesundheitsrisiken, die mit heutigen Explorations- und Fördermethoden verbunden sind, könne nötigenfalls mit gezielten Verordnungsänderungen oder verbindlichen Richtlinien begegnet werden, ist die Kommission der Meinung. Eine Minderheit beantragt, der Initiative Folge zu geben. Mit den energie- und klimapolitischen Zielen der Schweiz sei die Schiefergasförderung nicht vereinbar.

Die Kommission hat am 13. November 2018 unter dem Vorsitz von Ständerat Roland Eberle (V/TG) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrätin Doris Leuthard in Bern getagt.

Text: ee-news.ch / Parlamentsdienste

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1 Kommentare

Max Blatter

Wer noch immer auf fossile Energieträger setzt (egal ob Schiefergas oder was sonst), hat die Zeichen der Zeit nicht erkannt. Vielleicht hat die ständerätliche UREK Recht und es braucht gar kein Moratorium. Schaden würde ein solches aber jedenfalls auch nicht - ich würde es (offenbar anders als die Mehrheit der UREK-S) auch nicht als Einschränkung des freien Marktes sehen, sondern eher als "Schutz der Unbelehrbaren" vor krassen Fehlinvestitionen.

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